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Entwicklungen durch und mit uns

Der Gesetzgeber wollte mit der Einrichtung der Gerichtshilfe einen Dienst ermöglichen, der in einem täterorientierten Strafrecht der Strafjustiz erweiterte und fachlich begründete Hinweise über die jeweilige Täterpersönlichkeit ermöglicht. Hieraus entwickelte sich in diesem speziellen Sozialdienst eine Anzahl weiterer fachlich orientierter Einsatzbereiche.

So wurde der Täter-Opfer-Ausgleich durch und mit der Gerichtshilfe (ADG) entwickelt und kam somit zu einer bundesweiten Anwendung im allgemeinen Strafrecht. Die Opferberichterstattung ist ein weiteres Fachgebiet, welches aus den Reihen der Gerichtshilfe und durch Engagement verschiedener Kolleginnen und Kollegen aus mehreren Bundesländern geschaffen wurde.

Im Bereich der Delikte von “Häuslicher Gewalt” haben wir bewusst die dort notwendige Arbeit und die Hilfsangebote als eine gemeinsame Aufgabe von unterschiedlichen Fachleuten und Institutionen gesehen. Die Grundlagenarbeit wurde deshalb in enger Abstimmung und Kooperation mit anderen zum Teil parteiischen Vereinen entwickelt und zur Anwendung gebracht.

Aus den Reihen der Gerichtshilfe entstanden bislang durch das besondere Engagement einiger Kolleginnen und Kollegen an verschiedenen Standorten der Republik Projekte, zum Teil mit Modelcharkter, die nicht unbedingt zum engeren Aufgabengebiet der Gerichtshilfe gezählt werden müssen. Wir berichten herüber, um den Lesern Anhaltspunkte über Entwicklungen in der Strafrechtspflege zu geben. Gleichzeitig soll es Mut zur Eigeninitiative an den Standorten vermitteln, an denen es bislang keine entsprechenden Fachangebote gibt.