An die
Kolleginnen und Kollegen
- der Gerichtshilfe,
- der Bewährungshilfe,
- in den einheitlichen Sozialdiensten der Justiz
Situation und Zukunft der ambulanten Sozialarbeit in der Justiz
Es geht um die Umsetzung und Zielerreichbarkeit der Aufgaben von
Bewährungshilfe und Gerichtshilfe.
Beide Tätigkeitsfelder haben in allen Ländergesetzen, den Allgemeinen Verfügungen und den Ausführungsbestimmungen klare Vorgaben über die Rechtsgrundlagen und die Aufgabenbereiche.
Unabhängig von den gewählten Verwaltungsstrukturen in den einzelnen Bundesländern bleibt die Verpflichtung der zuständigen Justizministerien, die beschriebenen unterschiedlichen Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe umzusetzen.
Wer den „Einheitlichen (allgemeinen) Sozialdienst“ an Stelle der spezialisierten Bewährungs- und Gerichtshilfe mit deren unterschiedlichen
Ressortierungen ersetzt hat, muss sich daran messen lassen, ob und in welchem Umfang die gesetzten Aufgaben tatsächlich eingelöst werden. Diese Kontrolle muss durch das jeweilige Justizministerium ausgeübt werden.
Die Gerichtshilfe wurde in der Bundesrepublik zeitlich nach der Bewährungshilfe eingeführt. Ihr wurden andere Aufgaben in der Strafprozessordnung zugewiesen. Die Arbeit ist ein fachlich unterstützender Fachbereich für die Staatsanwaltschaften und Gerichte als Ermittlungs- und Entscheidungshilfe ohne Betreuungsaufgaben.
Eine Gegenüberstellung der Gerichtshilfeaufgaben vor der Einführung der
„Allgemeinen Sozialdienste“ (z.B. in NiSa, NRW, Sachsen, BW) zu den Beauftragungen nach der Umstrukturierung/Zusammenführung der Bewährungs- und Gerichtshilfe und der damit verbundenen Abkoppelung von den vorherigen Zuordnungen, zeigt belegbar den gravierenden Rückgang der bis dahin vorhandenen Aufgabenschwerpunkte.
Die seit über zwei Jahren laufenden Erprobungen im OLG-Bezirk Bamberg/Bayern und in den LG-Bezirken Limburg und Darmstadt/ Hessen unterstreichen durch die bisherigen Berichte, die den vorgesetzten Dienststellen bekannt sind, die Nichterreichbarkeit und somit Unvereinbarkeit der mit unterschiedlichen Aufgaben aufgestellten Fachdienste der Bewährungs- und Gerichtshilfe.
Ergänzend hierzu lassen sich die über Jahre dokumentierten Statistiken/Berichte der Justiz aus den Bundesländern auswerten, die zumindest keine spezialisierte Gerichtshilfe bereitstell(t)en, und wo stattdessen vermischte Aufgaben durch die dortigen Sozialarbeiter ausgeführt werden. Beauftragungen durch die Staatsanwaltschaften im Ermittlungsverfahren sind in keinem nennenswerten Umfang belegt.
Dass es überaus positive Ergebnisse durch die Beauftragungen der Staatsanwaltschaften gibt, lässt sich aus Berichten/Statistiken der Länder Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz belegen. In Rheinland-Pfalz gab es bis Ende 2016 massive Bestrebungen, einen „Einheitlichen Sozialdienst der Justiz“ einzuführen. Dieses obwohl vor Jahren ein derartiger Ansatz nur mangelhafte Ergebnisse erbrachte. Die Folge war die Einführung der spezialisierten Gerichtshilfe mit der Zuordnung an die Staatsanwaltschaften.
In Rheinland-Pfalz wurde im Zusammenwirken der Bewährungs- und Gerichtshilfe, der Behördenleiter der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und parteiübergreifend der Landtagsabgeordneten durch den Landtag die Trennung der ambulanten Dienste festgeschrieben. Unsere Belege und Fakten waren überzeugend. Die vorgetragenen Hinweise für die Einführung eines „Einheitlichen Sozialdienstes“ durch einige Mitarbeiter des Justizministeriums konnten durch die Ergebnisse aus den anderen Bundesländern nicht bestätigt werden. Die Aussagen reduzierten sich auf den Hinweis , die meisten Bundesländer hätten sich für den „Einheitlichen Sozialdienst“ entschieden.
Was ist als Resultat aus der jetzigen Situation für die Zukunft der ambulanten Sozialarbeit zu entnehmen?
WIR müssen eine veränderte Imagekampagne entwickeln. Die DBH beschreibt richtig:“ Die Arbeit mit straffällig gewordenen Personen ist in der Öffentlichkeit nicht nur wenig bekannt, sondern vielfach auch mit negativen Narrativen (Erzählungen) besetzt.“ Deshalb will die DBH mit den Mitgliedsverbänden und Vereinen einen neuen Prozess einleiten, organisieren und steuern. Hierbei sollten wir Praktiker und unsere Organisationen mitwirken, um unsere Ideen und Zukunftsvorstellungen aktiv sowie richtungsweisend einzubringen.
Zu oft wurden uns von anderen Personen und Institutionen Vorgaben gemacht und diese als alternativlos in Verfügungen , nicht zuletzt mangels Durchstehvermögen unsererseits , festgeschrieben.
Für die Arbeitsgemeinschaft Deutsche Gerichtshilfe e. V.
Präsidium: K. Ehbrecht, H. Born, U. Seidler, R.D. Hering
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