Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir benötigen ein Stimmungsbild durch diese Umfrage, ob die von uns befragten Mitarbeiter in der Justizsozialarbeit weiterhin eine Vertretung für das Tätigkeitsfeld Gerichtshilfe wünschen. Deshalb wenden wir uns an die Sozialarbeiter/Sozialpädagogen – unabhängig in welchen Organisationsstrukturen sie in der Justiz der Bundesländer arbeiten - zu deren Tätigkeitsbild Aufträge gehören, die keine längerfristige Betreuung und Begleitung wie in der Bewährungshilfe vorsehen, wie z. B. der TOA, die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen, die Ermittlungs- und Opferberichterstattung.
Neben der spezialisierten Gerichtshilfe sind gleichfalls die Kollegen/innen mit Mischaufträgen in den „einheitlichen“ Justizsozialdiensten angesprochen, da je nach politisch vorgegebener und nicht nach fachlicher Notwendigkeit Organisationsveränderungen und/oder Auslagerungen/Zusammenlegungen bundesweit vorgenommen wurden bzw. angedacht /vorbereitet werden – Letzteres durch Probeläufe/Modellversuche wie in Bayern und Hessen. In beiden Ländern waren die Zwischenergebnisse nach einer Laufzeit von über zwei Jahren für die Initiatoren sehr ernüchternd und führten dennoch nicht zur Beendigung der Vorhaben Bewährungs- und Gerichtshilfe zusammen zu legen.
Über Jahrzehnte wurden durch die politischen Führungen in Bund und den Ländern selbst erlassene Gesetze und nachgeordnete Verfügungen nicht ob der vorgegebenen Vorgaben überprüft, kriminalpolitisch relevante Eckdaten nicht bundeseinheitlich erfasst, sodass gesicherte Erkenntnisse über die Erreichbarkeit getroffener Zielvorhaben nicht vorhanden sind. Dieses führte zu der Situation, dass bisher keine Strafrechtspflegestatistiken (bundesweite einheitliche Erfassungskriterien) bestehen und sich somit keine verlässliche Fortentwicklung der Strafrechtspflege auf der Basis gesicherter Daten diskutieren und entwickeln lassen.
Auch die jüngsten Äußerungen von Justizministern, garniert mit einigen Hinweisen über persönliche Problemlagen der Verurteilten und den hohen Haftkosten, z. B. über die Presse und Fernsehmagazinen über die Unzumutbarkeit, „Schwarzfahrer“ die Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen zu lassen, verdeutlichen, wie unzureichend über Hilfsangebote recherchiert wurde, die lange vor der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe erfolgen. Die Diskussion um den Verzicht, Schwarzfahrern mit öffentlichen Verkehrsmitteln am Ende aller vorhergehenden Angebote die Inhaftierung zu ersparen, bedarf einer genaueren Analyse, da wir bundesweit bei anderen Regelverstößen die bisherigen Sanktionsmöglichkeiten nicht reduzieren, sondern eher die Notwendigkeit betonen, verschärft dagegen vorzugehen.
Es gibt eine ganze Reihe von Themen, die wir aktuell und noch in diesem Jahr ansprechen, vortragen und in die Öffentlichkeit bringen sollten, um nachhaltig die Justizpolitik zu bereichern. Dieses bietet sich immer im Vorfeld von Wahlen an. Die regierenden Akteure wollen negative Auswirkungen vermeiden, werden deshalb fehlgelaufene Entwicklungen nicht in die öffentliche Diskussion bringen wollen.
Anders die Opposition, die Themen und Belege sucht, um die politischen Kontrahenten angreifen zu können. Deshalb wäre jetzt der richtige Zeitpunkt, um z. B. in den Bundesländern mit Landtagswahlen deutlich aktiv zu werden.
Wir benötigen nunmehr jeweils von den angeschriebenen Kolleginnen und Kollegen möglichst sofort eine Nachricht, ob
- die ADG sich weiterhin zu fachpolitischen Themen einbringen soll,
- die Arbeit der ADG entbehrlich ist,
- hierzu keine Aussage gemacht wird bzw. nicht notwendig erscheint.
Eine Antwort erbitten wir per email – r.d.hering@t-online.de bis spätestens 28.02.2018.
Hilfreich und notwendig wäre nur eine kurze Meinungsäußerung, jedoch können auch ausführlichere Darstellungen erfolgen.
Wir wünschen uns für die zu leistende Arbeit eine Einschätzung, ein Stimmungsbild, um feststellen zu können, ob, wie und in welchem Umfang die ADG sich entscheiden und ausrichten soll/kann.
Mit kollegialen Grüßen
Rainer-Dieter Hering
für das ADG-Präsidium
(
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bitte die angefügte Nachricht gleich zu lesen und möglichst direkt danach mir eine Nachricht per email zu senden. Es geht uns im ADG-Präsidium um ein Stimmungsbild. Durch organisatorische Veränderungen in den Bundesländern
(Mischarbeitsfelder, zusammengefasste ambulante Dienste) sind deutliche Auswirkungen eingetreten. Hierauf müssen wir reagieren, ob in Form einer strukturellen Neuordnung, der Öffnung für andere Fachleute mit Verbindung zur
Gerichtshilfe/Strafrechtspflege oder Reduzierung der selbst formulierten Aufgaben. Hilfreich erscheint uns jede einzelne Antwort für eine Entscheidungsfindung.
Kolleginnen und Kollegen die wir in unserem Verteiler nicht berücksichtigt haben, die Teilbereiche der Gerichtshilfe ausüben können gerne durch Euch informiert und zur Teilnahme geben werden.
Mit kollegialen Grüßen
Rainer-Dieter Hering )
Auf unsere “Abfrage eines Stimmungsbildes” am 14.02.2018 sind einige Antworten eingegangen. Wir haben uns schwerpunktmäßig an die Kolleginnen und Kollegen gewandt, die einen Bezug zur spezialisierten Gerichtshilfe haben oder in einem Mischarbeitsfeld weiterhin auch Gerichtshilfeaufgaben ausführen.
Die Wiedergabe der Antworten erfolgt hier ohne Nennung der Namen:
-> ich bitte um Entschuldigung für die verspätete Rückmeldung.
Dennoch in aller Kürze:
Die ADG soll sich m. E. weiterhin zu fachpolitischen Themen einbringen. Finde die Arbeit der ADG gut und hoffe sie wird auch weiterhin ausgeführt!
-> ich arbeite bekanntermaßen in dem von Dir benannten Mischarbeitsfeld. Die letzten Jahre allerdings mit einem unter 10 %igen Anteil als Gerichtshelfer und mittlerweile hauptsächlich als Bewährungshelfer/Gerichtshelfer.
Die Fallzahlen bei den SozDJ in Berlin sind im Arbeitsfeld Gerichtshilfe im Laufe der Jahre stetig zurückgegangen. Den dir noch aus vergangenen Jahren bekannten Fachbereich Gerichtshilfe gibt es schon seit zig Jahren bei uns nicht mehr. Allerdings hat es Spezialisierungen gegeben. Von Seiten der Behördenleitung wird argumentiert, dass „reine Gerichtshilfetätigkeiten“ eine Bezahlung nach A11 gemäß KGSt-Vorgaben nicht hergebe. In den vergangenen Jahren hatte die frühere Leitung die Auffassung vertreten, dass alle alles können sollen. Diese „Mischung“, Abkehr von reiner Gerichtshilfearbeit, und noch andere Umstände, haben meiner Auffassung nach dazu geführt, dass die Zahlen zurückgegangen sind.
Als eingefleischter Gerichtshelfer habe ich die Entwicklung (Rückgang der Gerichtshilfeeingangszahlen) beim E- und H-Verfahren in unterschiedlichen Arbeitszusammenhängen der Leitung gegenüber angesprochen und in Schriftform dargelegt.
Dir fällt sicher als Beobachter der Szene auf, dass sich hier im Laufe der Jahre (seit 1986) jeweils andere / unterschiedliche Sichtweisen etabliert haben. Ich habe 1986 in der Gerichtshilfe angefangen. Damals existierten keine KGSt-Vorgaben. Wir hatten einen Fachbereichsleiter für die Gerichtshilfe besoldet mit A 13, mehrere Dienstgruppenleiter*Innen nach A12 und in den Dienstgruppen Mitglieder mit einer Besoldung hauptsächlich nach A11 und soweit ich das erinnere eine oder zwei Stellen nach A10 für den Einstieg. In der Bewährungshilfe (damals auch noch eigener Fachbereich) waren alle per se nach A11 besoldet gewesen. Soweit mein kurzer Geschichtsrückblick.
Aktuell passiert etwas. Es finden Arbeitsgruppen zum Arbeitsfeld Gerichtshilfe statt. Offensichtlich haben meine Schreiben, Ansprachen und auch Initiativen meiner Kollegin Bianca Wirkung gezeigt, sicher aber auch, dass der neue Senator die Haftvermeidung auf seine Fahne geschrieben hat.
Aktuell überlegen wir in verschiedenen Arbeitsgruppen, wie und bei welchen Verfahrensarten wir mit der Anklagebehörde im Rahmen der Gerichtshilfetätigkeit wieder verstärkter „andocken“ und die Fallzahlen verbessern können. Diese Fragestellung muss in den nächsten Monaten bearbeitet sein und Ideen entwickelt werden.
Ich bin aufgefordert, hier meinen aktiven Beitrag zu leisten.
Nun zu deiner eigentlichen Fragestellung. Die bundesrepublikanische Landschaft ist, wie du in vielen Beträgen deutlich dargestellt hast, im Bereich Gerichtshilfe sehr unterschiedlich aufgestellt. Ein einheitliches Bild ergibt sich nicht.
Ich halte es daher für unabdingbar, dass es eine ADG, ein Sprachorgan für das Arbeitsfeld Gerichtshilfe gibt und auch weiterhin geben muss, das Themen streitbar und Fehlentwicklungen benennt.
Soweit in Kürze meine Ansicht dazu.
-> hier meine Antwort in Kürze:
Die ADG sollte sich weiterhin zu fachpolitischen Themen einbringen!
Die Arbeit der ADG ist nicht entbehrlich!
Für mich war und ist die ADG mehr als nur eine berufspolitische Vertretung.
Hinter ihr steht auch ein bestimmtes Verständnis von Strafrechtspflege als einer Institution, der es nicht nur um die Sanktionierung strafbaren Handelns geht, sondern auch darum, dieses Handeln zu erklären, es zu verstehen und auf den Einzelfall bezogene Reaktionen und Handlungskonzepte zu entwickeln.
Zwar gibt es auch im Bereich der Bewährungshilfe eine zunehmende Beschäftigung mit diesen Fragen, ich glaube aber nicht, dass damit der frühzeitige Einsatz bereits im Ermittlungsverfahren tatsächlich angestrebt wird.
Ich sehe im Justizbereich keine Gruppierung, die dies, v. a. auch mit dem entsprechenden Praxisbezug, so in den Fokus ihrer Bemühungen stellt, wie die ADG. Ausgenommen sind hierbei die berufspolitischen Vertretungen der Jugendgerichte, Jugendgerichtshilfen pp.
-> um das Aufgabengebiet der Gerichtshilfe zu sichern und wenigstens den Status Quo zu erhalten, wäre es m.E. wichtig, dass es auch weiterhin eine berufspolitische Interessenvertretung für die in diesem Bereich tätigen Kollegen gibt, egal ob sie nun in einem gemeinsamen sozialen Dienst zusammengefasst wurden oder nicht. Ich denke, die Interessenvertretungen der Bewährungshilfen in den einzelnen Ländern werden die Gerichtshilfe nicht so dezidiert vertreten können, wie es der ADG bisher gelang.
-> da die Querelen um die Gerichtshilfe als eigenständiger Fachdienst, deren Aufgaben und Verortung längst nicht ausgestanden sind und die Befürworter
von Zusammenlegungen der sozialen Dienste und Vermischung von Aufgaben wohl keine Ruhe geben, wird die Arbeit der ADG weiterhin von größter Wichtigkeit sein. Es gilt politisch
auf allen denkbaren Ebenen dagegen zu halten. Wer wenn nicht die ADG wäre willens und in der Lage das zu organisieren?
-> die Gerichtshilfe Kassel ist der Auffassung, dass es weiterhin sehr sinnvoll ist, dass sich die ADG für die Arbeit der Gerichtshilfe einsetzt. Gerade mit der Zusammenlegung ist es wichtig, dass die Arbeit der Gerichtshilfe sich nicht in der Bewährungshilfe auflöst.
Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihren Einsatz!
-> die Arbeit der ADG ist nicht entbehrlich, weshalb sie sich weiter zu den fachpolitischen Fragen äußern sollte. Als Bewährungshelfer, Gerichtshelfer, Vermittler im Täter- Opfer-Ausgleich schätze ich nicht nur die Vorteile der gemischten Arbeit, sondern leide auch an ihren Nachteilen. Ihre Perspektive spezialisierter (Gerichtshilfe) Arbeit ist nicht nur stete Anregung, sondern auch Trost und Hoffnung.
-> zunächst möchte ich betonen, dass ich es bemerkenswert finde, dass Du dich weiterhin für die Gerichtshilfe so einbringst. Ich kann von mir sagen, dass der viele Ärger in den letzten Jahren dazu geführt hat, dass ich den Ausstieg kaum erwarten kann. Zumal ich gesundheitlich derzeit auch etwas angeschlagen bin. Ich werde auch komplett einen Strich ziehen – habe aber in der Jugendarbeit und im Sport meine Aufgabe.
Ich finde es ist wichtig, dass die ADG sich weiter kümmert / einmischt. Auch wenn manchmal nichts bewirkt wird oder gerade weil der Einsatz nicht belohnt wird und die Theoretiker an der Macht ihre Ideen verwirklichen. Dass die ADG sich dabei auch ggf. strukturell neu aufstellt kann dabei ja hilfreich sein.
-> ich halte es für unerlässlich, dass sich die ADG weiterhin zu fachpolitischen Themen einbringt.
Auch in Anbetracht der neuen Standards im AJSD Niedersachsen zum Arbeitsfeld Gerichtshilfe wird deutlich, dass Gerichtshilfeaufträge offenbar möglichst schnell und ohne Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft/dem Auftraggeber beendet werden sollen. Dies hat sicherlich mittelfristig zur Folge, dass die Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit weiter zurückgehen wird und die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen noch weiter zunehmen wird.
Zudem werden sich die Staatsanwaltschaften nicht ermutigt fühlen wie bisher in den vergangenen Jahrzehnten mit uns zusammenzuarbeiten.
Nach den neuesten Medienberichten über die Kosten von Ersatzfreiheitsstrafen zu urteilen, hat die Möglichkeit der Abarbeitung von Geldstrafen immer noch keine entsprechende Bekanntheit in der Öffentlichkeit erlangt.
Ich danke Ihnen für Ihre engagierte Arbeit.
-> weiterhin halte ich es für sinnvoll, wenn die ADG auch zukünftig inhaltlich Stellung nimmt zu fachlichen Themen die Gerichtshilfe und insoweit auch den Ambulanten Justizsozialdienst betreffend. Ggf. ist eine neue Struktur hier förderlich. Fachlichkeit und das Sprachrohr dazu, was hier vorhanden ist, sollten nicht verloren gehen.
-> Ich bin seit 17 Jahren Bewährungshelfer und seit 2009 Beamter beim Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen in Braunschweig. Mischarbeitsplätze sind bei uns in den meisten Büros bereits seit ca. 8 Jahren Realität. Somit bildet die Tätigkeit der Gerichtshilfe nur einen Teil unserer Arbeit ab. Aus meiner Sicht macht es wenig Sinn, wenn ein Interessenverband sich nur auf bestimmte Tätigkeitsbereiche und nicht auf das ganze Berufsbild bezieht. Auch ist mir persönlich nicht bekannt, dass die ADG bei der Entwicklung der aktuellen Standards für den Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen mitgewirkt hätte. Dies möglicherweise über einzelne Mitglieder, aber nicht als Interessenverband. Für mich ergibt sich deshalb eigentlich keine Notwendigkeit mehr, weiterhin auf ihre Tätigkeit zurückzugreifen. Aus meiner Sicht ist die Vertretung unserer Berufsgruppe in Niedersachsen durch den VDS Niedersachsen, die DBH und Verdi gut gewährleistet.
Mit freundlichen Grüßen aus Braunschweig
-> Ja, wir benötigen weiterhin eine Vertretung für das Tätigkeitsfeld Gerichtshilfe. Ich denke auch, dass der Zeitpunkt gut ist, weiterhin z.B. Bagatelldelikte zu entkriminalisieren.
-> ich möchte in Kurzform auf die heutige email antworten:
Die ADG soll sich bitte weiterhin zu fachpolitischen Themen einbringen.
Zum Beispiel für das Tätigkeitsfeld Gerichtshilfe finde ich die ADG sehr wichtig und notwendig.
-> weiterhin würde ich mich gern durch die ADG vertreten sehen. Wir hier in Gießen sind noch nicht vom Pilotprojekt betroffen. Der Flieger wird wohl noch zwei weitere Jahre herumeiern. Hoffentlich stürzt er dann endgültig ab.
-> ich bin auf jeden Fall dafür das es eine ADG gibt.
Sie hat in den zurückliegenden Jahren mit Hartnäckigkeit auch gerade in BB mit dafür gestanden, dass z.B wieder Berichte für Täter+ Opfer in den Auftrag Fokus kamen und sich dies tatsächlich in positiven Zahlen niederschlägt. Gerade auch im Umbruch, wie in BW ist es wichtig dass nicht nur die DBH und ADB wahrgenommen wird.
Meine These, ohne ADG wäre die GH im einheitlichen sozialen Dienst noch weiter verschwunden. Mit befremden hörten wir auf der DJG Bundestagung des SDJ, dass in Thüringen Aufgaben im VRS Bereich auf Kanzleien des Sozialdienstes ausgelagert wurden. Wir wollen uns für eine bundeseinheitliche Statistik stark machen, die nicht nur BwH sondern auch GH und TOA etc. umfasst. Auch dazu ist es aus meiner Sicht bedeutsam eine kompetente bundesweite Stimme der GH zu haben. Auch der Bereich VRs darf nicht völlig aus unserem Blick geraten. ( siehe Tagung im Herbst Berlin 2017)
Dies sind nur wenige Anhaltspunkte, sie sprechen aus meiner Sicht dafür weiter präsent zu sein!
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