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INFORMATION ist nicht alles

INFORMATION ist nicht alles, jedoch die Voraussetzung für ein rechtzeitiges Handeln und Gestalten !!

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir wenden uns an alle Fachleute, die in den Sozialen Diensten der Justiz – ob in spezialisierten Fachbereichen oder den zusammengefassten Sozialdiensten-, größtenteils mit Mischarbeitsaufgaben tätig sind.

Alle in den letzten Jahrzehnten vorgenommenen Veränderungen wirken sich auf die einzelnen Aufgabenfelder und die dort Beschäftigten aus. Nachweisbar beginnen die Vorhaben fast immer für die Praktiker in Zirkeln ohne Beteiligung der in der Arbeitspraxis damit konfrontierten Sozialarbeiter/ Sozialpädagogen. Dieses ist durch eine Vielzahl von Entwicklungen in Bundesländern wie z. B. NRW, NiSa, SH, Sachsen belegbar. In Hessen und Bayern ist diese Vorgehensweise aktuell erkennbar.

In Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz sowie vor mehr als 20 Jahren in Berlin (Verlagerung der BewH und GH auf die kommunale Ebene) konnten derartige Eingriffe durch eine frühe aktive Zusammenarbeit der Praktiker und ihrer Organisationen in Verbindung mit Richtern, Staatsanwälten sowie Mitgliedern von Landtagsfraktionen abgewendet werden. Ausgangspunkt dieser wehrhaften und zielorientierten öffentlichen und konzertierten Arbeit war neben unseren besseren fachlichen Argumenten eine rechtzeitige, d. h. frühzeitige INFORMATION, die wir selbst sicherstellen mussten/müssen.

Gleichfalls sollten wir uns nicht in einer trügerische Geborgenheit wiegen, wenn gegenwärtig im eigenen Bundesland Ruhe herrscht. Die Entwicklung und der eingeschlagene Weg in Hessen und Bayern macht überdeutlich, mit welch einer Beharrlichkeit, trotz der dargestellten Mängel in der praktischen Erprobung, die Fachministerien weiterhin an ihren Vorhaben festhalten und Erprobungen ohne Veränderungen fortführen.

Der gegenseitige Austausch auf der Ebene der Ministerien ist vorhanden. Auf der Seite der Praktiker muss Vergleichbares geschehen und eine Öffentlichkeit erreicht werden. Da die fachlichen Zielsetzungen meist durch die Fachministerien weiter betont und nicht in Zweifel gesetzt werden, verbleiben Äußerungen wie „die meisten Bundesländer haben sich für die … Struktur entschieden und deshalb soll es auch bei uns eingeführt werden“. Diese Argumentation ist dünn und fachlich durch viele Fehlentwicklungen belegbar.

Nachdem nun in Hessen und Bayern Landtagswahlen angesetzt sind, gilt es fachliche Vorschläge an die Parteien und deren Kandidaten zu richten und von ihnen klare Stellungnahmen einzufordern. Der Ministerialbürokratie müssen wir künftig häufiger in den Arm fallen. Die dort ausgetüftelten Veränderungsvorhaben sind dominiert von Struktur- und Organisationsvorstellungen mit Personaleinsparungen oder der Vermeidung von zusätzlichen Planstellen.

Gesetzliche Vorgaben und Ziele, die von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden sind, sind entweder nie oder nicht nachhaltig eingeführt, bzw. verbindlich umgesetzt worden. Es ist nicht  weiter akzeptabel, wenn nach „Gutdünken“ Ziele vorgegeben, jedoch durch die Fachministerien deren Erreichbarkeit nicht überprüft und eingefordert wird. Hier müssen wir konkrete und fachlich abgesicherte Erkenntnisse durchsetzen, bzw. auf deren Durchsetzung drängen und die notwendige Öffentlichkeit herstellen. Aus diesem Grund werden wir wie andere Lobbyisten mit Fach-Verstand, Druck und mit Hinweisen auf jahrzehntelange Versäumnisse Forderungen mediengerecht anbieten.

Wenn längere Versuchsreihen wie das hessische Pilotprojekt zur Zusammenlegung von Gerichts- und Bewährungshilfe, das seit 2015 in den LG-Bezirken Darmstadt und Hessen durchgeführt wird, keine positiven Ergebnisse erbrachte, dennoch dieses Konzept  in den anderen Landgerichtsbezirken übernommen werden soll, offenkundige Fehlentwicklungen keine Berücksichtigung finden, so ist dies skandalös. Das muss Konsequenzen haben.

Nicht wesentlich anders verhält sich das Justizministerium des Freistaats Bayern bei der Erprobung der „organisatorischen, räumlichen und fachlichen Zusammenlegung“ von Bewährungs- und Gerichtshilfe zu einem einheitlichen Sozialdienst. Die modellhafte Erprobung läuft seit Oktober 2014 in den Landgerichtsbezirken Bayreuth und Bamberg. Ein Zwischenbericht im März 2016 ergab keine Argumente dafür, dass die Aufgaben der Gerichtshilfe auf diese Weise besser erfüllt werden könnten. Sowohl die Landesarbeitsgemeinschaft der Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer in Bayern, wie verdi und die bayerischen Gerichtshelfer nebst der ADG haben die leicht erkennbaren Fehler und Probleme dargestellt. Das Fachministerium konnte inhaltlich nichts dagegensetzen. Eine Fortführung des Modellversuches im OLG-Bezirk Bamberg wurde zunächst bis März 2018 und mittlerweile bis 31. März 2020 verlängert. Eine weitere Erprobung im seitherigen Rahmen sei unabdingbar.

Es lohnt sich in den kommenden Monaten, besonders aufmerksam und genau die weiteren Diskussionen der Themen in der Strafrechtspflege zu beobachten und Stellung zu beziehen. Hinweise sind auf www.adg-gerichtshilfe.de abrufbar.

Die ADG wird sich auf ihrer Tagesveranstaltung und Mitgliederversammlung am 18. Oktober 2018 im Raum Kassel schwerpunktmäßig mit der weiteren Entwicklung der „Sozialen Strafrechtspflege“, der Mitgestaltung durch uns Praktiker auseinander setzen. Eine Anzahl von zielführenden Vorstellungen, die zur Zielerreichbarkeit führen können, wollen wir dort vorstellen und beschließen.

Gerne sind auch die Kolleginnen und Kollegen willkommen, die nicht in der ADG formell eingebunden sind.

Nutzen Sie die Informationsmöglichkeiten auf www.adg-gerichtshilfe.de und auch durch Kontaktaufnahme per E-Mail: r.d.hering@t-online.de

Mit kollegialen Grüßen
Rainer-Dieter Hering
ADG-Präsidium

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