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Aus der Justizministerkonferenz (JuMiKo) 6./7. Juni 2018

Sehr geehrter Herr Hering,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 05. Juni 2018, in der Sie mich auffordern, mich für ein Verbot der Gesichtsverhüllung im Gerichtssaal einzusetzen.

Mittlerweile ist die Frühjahrskonferenz der Justizminister 2018 abgeschlossen und ich kann Ihnen erfreulicherweise mitteilen, dass sich dort eine breite Mehrheit für die Schaffung einer gesetzlichen Regelung zum Verbot der Gesichtsverhüllung, wie auch Sie es fordern, gefunden hat. Auch ich selbst halte diesen Vorschlag für richtig und zielführend und habe ihm deshalb nicht nur zugestimmt, sondern ihn auch als Miteinbringender unterstützt.

Rückmeldungen von Personen, die mit der tagtäglichen Praxis in unseren Gerichtssälen vertraut sind, wie dies bei Ihnen als ehemaliger Gerichtshelfer bei der Staatsanwaltschaft und jetziger Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Gerichtshilfe e.V. der Fall ist, sind dabei besonders wertvoll. Dabei teile ich auch Ihre Auffassung, dass es nicht auf die Häufigkeit ankommt, in denen Personen vor Gericht vollverschleiert erscheinen, sondern dass hier bereits aus grundsätzlichen Erwägungen eine klare Grenzziehung erforderlich ist.

Zuschriften wie die Ihre bestärken mich dabei, mit meiner Unterstützung dieses Vorhabens auf dem richtigen Kurs zu sein. Haben Sie deshalb nochmals vielen Dank für Ihre Hinweise!

Mit freundlichen Grüßen

Guido Wolf

 

Anfrage / ADG -Aufruf:

Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung.

Durch eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes soll sichergestellt werden, dass Personen im Gerichtssaal ihr Gesicht während der Gerichtsverhandlung grundsätzlich weder ganz noch teilweise verdecken.

Das Verbot soll für alle am Verfahren Beteiligten ( insbesondere Parteien, Zeugen, Sachverständige, Rechtsanwälte ) gelten.

Die Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und der Freistaat Bayern werden gebeten einen Gesetzentwurf auszuarbeiten.

Paralleljustiz

Es wurde  das Phänomen der sogenannten „Paralleljustiz“ erneut erörtert. Private Streitbeilegungsmechanismen müssen mit unserer Rechtsordnung und dem Grundgesetz in Einklang stehen. Wörtlich wird darauf hingewiesen :“ Eine außerhalb des Rechtsstaats stehende „Paralleljustiz“ wird nicht geduldet.“

Die Justizministerkonferenz begrüßt die bisher von den Länder und dem Bund ergriffenen Maßnahmen zur Erforschung und zur Auseinandersetzung mit dem Phänomen der Paralleljustiz.

Es sollen demnach zur Verhinderung und Eindämmung weitere Maßnahmen zur Erforschung und ein enger Austausch zwischen Bund und Ländern stattfinden. Dieser Beschluss der JuMiKo führt zwangsläufig zu einer deutlichen Verzögerung ehe mögliche zielführende Gesetzesentwürfe vorgelegt werden können. Dieses ist vermeidbar wenn schon jetzt abrufbare und gesicherte Hinweise verwertet würden.

Seit Juli 2011 gibt es im Econ-verlag der Ullstein Buchverlage GmbH – ISBN 978-3-430-20127-8 – das Buch von Joachim Wagner mit dem Titel  Richter ohne Gesetz. Es befasst sich mit einer islamischen Paralleljustiz die so der Verfasser, unseren Rechtsstaat gefährdet. Sehr umfangreich werden die Hintergründe, die beteiligten Gruppen, die Betroffenen, die Folgen der Schlichtung, der Missbrauch wie auch die „Kapitulation der Strafjustiz und weitere wichtige Aspekte beschrieben.

Im Alltag der Strafjustiz wie gleichfalls bei der Polizei ist es abrufbar das Geschädigte und/oder Zeugen systematisch beeinflusst werden damit sie ihre ersten Aussagen bei der Polizei abändern, sich im Verlauf des Verfahrens nicht mehr genau erinnern oder sich verweigern.

Derartige Erfahrungen sind in meiner beruflichen Praxis häufiger geschehen. Es gibt  jenseits von gesellschaftlichen, politischen und juristischen Forschungen ein probates und praktikables Mittel um den Einfluss der „Paralleljustiz“ zu stoppen.  Die bei der Polizei gemachten Aussagen der Geschädigten/Opfer und/oder der Zeugen werden umgehend durch eine richterliche Vernehmung prozessual gesichert. Was auch immer danach von interessierter Seite unternommen wird, es beeinflusst die Aufhellung des Strafverfahrens nicht mehr nachhaltig. Mehrfach so im Ermittlungsverfahren praktiziert wird sich die Justiz als wehrhaft beweisen. Langfristig möge man sich wie von der JuMiKo angeregt mit Projekten einer wissenschaftlich und empirischen Erforschung befassen und hierbei die vorgenannte zielführende „ richterliche Vernehmung als Verfahrensabsicherung“ mit einbeziehen.

 

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