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Aufgeschnappt Wien 2019 und Anderes

Bericht über die Studienfahrt Wien vom 28.04. – 04.05.2019

Wenn man eine Reise macht, mit offenen Augen und Ohren neues betrachtet, bringt es für die eigene Arbeit verwertbare Erkenntnisse.

aufgeschnappt, nachgedacht, mitgebracht

Das Programm sollte Themen aufgreifen und Kontakte aufnehmen mit denen wir uns schon beschäftigt hatten. Es geht um vertiefte Kenntnisse über die Entstehung, die Ausgangslage von Programmen die für uns bisher nicht abrufbar waren. Andere Schwerpunkte sind erst kürzlich eingeführt worden. Weitere sehr interessante  Entwicklungen können uns inspirieren. Anregungen für die Fortentwicklung der Rechtspflege und den Umgang der Politik mit dem Anliegen der Bevölkerung wären wünschenswert.

Wie in allen Themenfeldern sollte das verwalten, sich öffnen um stagnierendes verharren in der Politik und der Verwaltung durch kreative Ideen und fördernde Momente anzureichern.

Betrachten wir so wichtige und lösungsnotwendige Themen wie z. B. bezahlbaren Wohnraum schaffen, die Verhinderung der Altersarmut wie die Durchsetzung Regeln und Gesetze einzuhalten, welche Zeitabläufe bis zur Umsetzung vergehen, nehmen wir wahr wie große Teile der Bevölkerung hierauf politisch reagieren, so gibt es nur einen Weg – sichtbare Hinweise und Ergebnisse !!!

Die Zeit der endlosen Debatten und Ankündigungen ist vorbei. Wenn Themen über Jahre in den Parlamenten diskutiert werden, Entscheidungen zurückgestellt werden, beschlossene Vorhaben in den Instanzenwegen geparkt und verwässert werden so höhlen wir unser demokratisches System selbst aus. Es bedarf da keiner Mitwirkung von außen, anderen Einflüssen.

Eine positiver Ansatz aus der Lethargie zu entfliehen besteht darin richtungs- und erfolgsversprechende Regelungen aus dem Ausland aufzuschnappen, ob der praktischen Anwendung bei uns in Deutschland zu prüfen, gegebenenfalls anzupassen, den das Rad muss nicht neu erfunden werden.

Nachfolgend werden wir einige Themen eher kurz aber aussagekräftig vorstellen und die Leser um eine vertiefte Auseinandersetzung bitten.

Dieser Anregung wäre naheliegend zu entsprechen. Nach den Ergebnissen der Europawahl und der Bremer Landtagswahl ist die Abrechnung der Bürger gegenüber den meisten Parteien unmissverständlich. Zentrale Themen werden immer neuerlich debattiert und ausgesessen jedoch nicht gelöst. Hierzu gehören gleichfalls notwendige  Abänderungen in der Justizpolitik, insbesondere bei der Überprüfung ob, wo und wann Verbesserungen notwendig wären.

Wir wollen mit den nachfolgenden Themen Anregungen geben.

Einleitend gibt es bei unseren Studienfahrten immer eine Einführung in die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen des aufzusuchenden Landes. Diese Vorstellung und Einführung in die jüngere österreichische Verfassungs- und Rechtsgeschichte, sowie in die Gerichtsorganisation erfolgte durch HR Dr. Gerstberger, Richter des Landesgerichtes Wien. Beginnend mit der Republik seit 1918, dem 1920 verabschiedeten Bundesverfassungsgesetz, der Novellierung 1929 mit der Festschreibung der Volkswahl des Bundespräsidenten, der Proklamation der 2. Republik am 27.04.1945, dem Neutralitätsgesetz am 26.10.1955, danach den UN-Beitritt, in Jahr 1956 Beitritt zum Europarat und 1995 den EU-Beitritt. Immer gab es besondere Ereignisse wie die Aufnahme Hunderttausender Flüchtlinge im Oktober 1956 aus Ungarn, nach der Niederschlagung des „Prager Frühlings“ blieb Österreich offen für die tschechischen Flüchtlinge, Juden aus der Sowjetunion die nur kurzzeitig in Wien vor der vorgesehenen Weiterreise nach Israel dann dauerhaft in Österreich blieben waren für die Republik eine spürbare Belastung. Nunmehr die Flüchtlinge aus den Ländern des Nahen Ostens mit anderen Sitten, Gebräuchen und dem Glauben. Insbesondere in Wien, dort in den Schulen traten deutliche Probleme und Konflikte ein. Hierzu weiteres an anderer Stelle.

Bei der österr. Bundesverfassung gibt es einige wesentliche Unterschiede zum deutschen Grundgesetz:

-       Es gibt keine Ewigkeitsgarantie (Art.44 Abs. 2 B-VG)

-       Rolle des Bundespräsidenten bei der Regierungsbildung und Recht zur Auflösung des Nationalrats (Parlament)

-       Kein konstruktives Misstrauensvotum und keine Kanzlerwahl im Parlament

-       Selbstauflösungsrecht des Nationalrats.

Abgerundet wurde die Einführung mit der Darstellung der ordentlichen Gerichtsbarkeit, mit Hinweisen über die Laienbeteiligung, Ausführungen über die Vorverfahrensreform ab 2008, der Aufgabenübertragung an die Staatsanwaltschaften im Ermittlungsverfahren nach deutschen Vorbild. Vorher lag dieser Bereich in der Zuständigkeit der Untersuchungsrichter. Es gab weiterhin Erläuterungen über das Sanktionensystem und den Besonderheiten im Jugendstrafrecht.

Ombudsstelle für Wertefragen und Kulturkonflikte

Diese unabhängige Anlaufstelle wurde im Dezember 2018 beim Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung in Wien geschaffen. Seit Februar 2019 ist Susanne Wiesinger, die davor als Lehrerin in Wien tätig war, als Ombudsfrau tätig. Wir wurden auf ihr Buch „Kulturkampf im Klassenzimmer“ – wie der Islam die Schulen verändert – von einem Teilnehmer in der Phase unserer Themenplanung hingewiesen und hatten deshalb mit Frau Wiesinger Kontakt gesucht. Die Beschäftigung mit diesem Thema schien uns interessant da wir einige Jahre zuvor mit einer niederländischen Journalistin und Sozialarbeiterin bei einer vergleichbaren Thematik in einem Amsterdamer Viertel mit einem hohen Ausländeranteil in der dortigen Bevölkerung Kontakt vor Ort hatten.  Es geht in diesem Buch um Antworten was mit einer Gesellschaft passiert wenn die Integration nicht gelingt. Margalith Kleijwegt titelte ihr Buch „Schaut endlich hin“.

Frau Wiesinger soll schulartenübergreifend und österreichweit eine Bestandsaufnahme zu sozialen und kulturellen Schulkonflikten durchführen. Sie sollberatend Lehrkräfte, Schulleitungen, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler unterstützen. Neben bestehenden Problemlagen soll ein Forum für den Austausch zwischen den Betroffenen geschaffen werden. Es besteht Handlungsbedarf denn die Probleme sind bekannt jedoch gehen die betroffenen Personen und Schulen bislang sehr unterschiedlich damit um. Die gängige Praxis besteht häufig darin nach Außen alles abzuschirmen und deshalb sind Lösungen bislang schwierig erreichbar gewesen. Lehrer und Lehrerinnen brauchen Ansprechpartner mit Erfahrung, der ihnen zuhört und sie mit konstruktiven Lösungsvorschlägen unterstützen kann. Ein erster Bericht der sich mit der aktuellen realen Situation befasst wird uns in den kommenden Monaten übermittelt.

Weisser Ring, Verbrechensopferhilfe in Österreich

Wir kennen den Weissen Ring, 1976 gegründet, in Deutschland und können die Entwicklung und das Wirken in den Veröffentlichungen sowie Medienbeschreibungen abrufen. Der österreichische Weisse Ring, im Januar 1978 entstanden hat m. E. eine andere Entwicklung genommen. Obwohl deckungsgleich als Zielsetzung der solidarische Beistand für Menschen, die Opfer krimineller Verhaltensweisen geworden sind steht. Wie so häufig zeigt die Gründungszeit wie prägend hochmotivierte Einzelpersonen für die Entwicklung und Ausprägung für einen derartigen Verein sind. Der Weisse Ring war  ein Import aus Deutschland. Die entscheidenden Personen in Österreich in dieser Phase waren der damalige Ombudsmann der Kronenzeitung und spätere Wiener Bürgermeister Helmut Zilk, der Anwalt Manfred Lampelmayer, die ORF-Redakteurin Janne Ranninger und Udo Jesionek, damals Richter am Landesgericht für Strafsachen. Alle bestens vernetzt und mit Zugang zu den Medien, der Gesetzgebung und Politik.

Im Sommer 1991 übernimmt Udo Jesionek die Präsidentschaft. Mit ihm beginnt eine neue Entwicklung. Er war nicht nur in Juristenkreisen für sein Engagement bekannter Richter, später der Präsident des Jugendgerichtshofes Wien und Präsident der Österreichischen Richtervereinigung, gleichfalls Vizepräsident des Vereins für Bewährungshilfe und Soziale Arbeit und in weiteren Organisationen. Sein Rechtsverständnis galt einem neuen Ansatz der die sozialen Rahmenbedingungen von Tätern in die Beurteilung ihrer Straftaten aufnahm und ebenso für die Emanzipation der Opfer aktiv eintritt um diese als gleichberechtigte Beteiligte am Strafverfahren ihren Platz auf Dauer zu sichern.

Wir von der ADG kennen Udo Jesionek seit Jahrzehnten u. a. als Teilnehmer unserer Studienfahrten, von denen er Erkenntnisse für die eigene Arbeit in Österreich mitnahm wie auch als Gastgeber am Jugendgerichtshof Wien der den Teilnehmern „Tor und Tür“ öffnete damit wir hinter die Vorhänge Einblicke insbesondere der Strafjustiz gewinnen konnten. Mit seinem Engagement prägte er ganze Richtergenerationen was der Fortentwicklung der Strafrechtspflege entscheidende Impulse gab.

Diese Beschreibung soll deutlich hervorheben wie wesentlich neben den theoretisch beschriebenen Aufgaben und Zielsetzungen die praktische Ausrichtung von Persönlichkeiten abhängig ist. In Deutschland prägten der Moderator und Erfinder des Formats „Aktenzeichen XY….ungelöst und seine engsten Mitarbeiter den Weissen Ring , in Österreich Persönlichkeiten der ersten Stunde die umgehend die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen anstrebten. Das führte immer mehr aus dem Schatten der ehemaligen „ Aktenzeichen XY…ungelöst- Verbrechensopferhilfe heraus und wurde so ein immer stärkerer Partner für Justiz, Exekutive und andere Opferunterstützungs- und – schutz- Einrichtungen.

Mit der 70er Jahre begann die Zivilgesellschaft sich den Anliegen der Opfer anzunehmen. Durch die Erfahrungen der Opferhilfeorganisation und Forschungsergebnisse wurden zentrale Bedürfnisse der Opfer entwickelt, vor allem der Weisse Ring, der gemeinsam mit speziellen Opferhilfe-Einrichtungen wie den Gewaltschutzzentren, Frauenhäusern und anderen Vereinen die Initiative zu Gesetzesänderungen ergriff. Hier kam der Umsetzung die gute und tragfähige Vernetzung der Persönlichkeiten im Verein zu gute. In Österreich sind den Opfern eine Reihe verbindlicher Rechte in den entsprechenden Gesetzen zugestanden worden, die im Verlauf der Jahre erweitert wurden.

Hier nun einige Beispiele:

- das Recht auf Anerkennung als Opfer,

- auf Sicherheit vor weiteren Angriffen und Einschüchterungen,

- Das Recht auf Minimierung des Risikos einer sekundären Viktimisierung,

-  auf kostenlose, vertrauliche und parteiliche Unterstützung,

- Recht auf juristische und psychosoziale Prozessbegleitung,

- Auf Resozialisierung, insbesondere auf volle Wiedergutmachung des materiellen und ideellen Schadens, insbesondere Schmerzensgeld .

Die Strafrechtsnovelle BGBI/2009/142 brachte die Verpflichtung des Leiters der Justizanstalt Opfer von Gewalt in Wohnungen und andere Opfer über deren Antrag unverzüglich vom ersten unbewachten Verlassen oder der bevorstehenden oder erfolgten Entlassung des Strafgefangenen zu verständigen. Durch eine Novelle des Verbrechensopfergesetzes wurden ab April 2013 wesentliche Verbesserungen, wie die Kostenübernahme für Kriseninterventionen, Schmerzengeldvorschusses geschaffen. Eine weitere Novelle hat in den Katalog der Kostenübernahme 2015 bei Kriseninterventionen die Behandlung neben den Klinischen Psychologen auch die Psychotherapeuten aufgenommen. Bei der Durchführung, Umsetzung dieser Ansprüche und Rechte für die Opfer wird der Weisse Ring tätig, zahlt umgehend staatlich festgelegte finanzielle Beträge sofort den Betroffenen aus und wickelt dann die Angelegenheiten mit den staatlichen Stellen ab. Die Geschädigten müssen somit nicht die bürokratischen Schritte selbst einleiten und abwickeln. Mehrsprachig wendet sich der Verein an Opfer die sich nicht oder nur unzulänglich in der deutschen Sprache ausdrücken können. Als Gesprächspartner stehen Mitarbeiter mit entsprechenden Fremdsprachenkenntnissen zu Verfügung.

Umfangreichere Informationen können über www.weisser-ring.at abgerufen werden.

Ausarbeitungen über Opferrechte in der österreichischen Rechtsordnung wie Begriffshinweise über verschiedene Opferkategorien können über e-mail: office@weisser-ring.at erfahren werden.

Familiengerichtshilfe

Dieser als Modellversuch im Januar 2012 an vier unterschiedlichen Standorten eingeführte Dienst der Justiz wurde aus den Reihen praktizierender Familienrichter entwickelt. Die Zielvorstellung kann so beschrieben werden wie von Dr. Peter Barth, dem Leiter der Abteilung für Familien-, Personen- und  Erbrecht beim Bundesministerium für Justiz, Wien in einem Aufsatz formuliert:

„ Das österreichische Familiengericht und seine Instrumente“

Von der Familiengerichtshilfe und anderen Zutaten für ein (hoffentlich) gelungenes Pflegschaftsverfahren.

Die Familiengerichte haben in Zusammenarbeit mit den Kinder- und Jugendhilfeträger (Jugendämtern) in anhängigen Verfahren Entscheidungen treffen müssen. Neben den vom Gericht angeforderten Berichten haben die Jugendämter weitere Aufgaben auszuführen. Immer häufiger wurden die Auftragsarbeiten für das Familiengericht – auch durch geringe Ressourcen bedingt – kaum noch in einer überschaubaren Zeit abrufbar. Deshalb der Wunsch nach einer Familiengerichtshilfe, die als „Experten“ für das und im Auftrag des Gerichtes tätig werden und damit als „Hilfsorgan“ des Gerichtes anzusehen sind. Die Kinder- und Jugendhilfeträger sind Einrichtungen der Bundesländer / Kommunen und somit vollkommen verschiedene Einrichtungen, denen auch unterschiedliche Aufgaben zukommen. Die Familiengerichtshilfe unterstützt das Gericht auf dessen Auftrag bei der Sammlung der Entscheidungsgrundlagen. Die Behörden des Kindes- und Jugendhilfeträgers sind hingegen kein Hilfsorgan des Gerichts.    Die Familiengerichtshilfe soll zu einer besseren Fokussierung des Verfahrens auf die wesentlichen Aspekte beitragen. Rollenkonflikte, in denen sich Richter und Mitarbeiter der Jugendämter häufig finden, sollen dadurch vermieden werden, dass die sozialarbeiterischen und pädagogischen Erhebungs- und Streitschlichtungsaufgaben von der Familiengerichtshilfe übernommen werden. Ausdrücklich wird in dem Erlass zur Familiengerichtshilfe vom 11.mai 2018 ausgeführt:

„ Schließlich sind für die Entscheidung des Gerichts auch nach der Sachverhaltsaufklärung Kriterien von Bedeutung, die nicht allein mit juristischem Sachverstand definiert werden können.“ Es bedarf so weiter: neben der juristischen auch eine psycho-soziale bzw. pädagogische Expertise, die nur durch interdisziplinäres Zusammenwirken erreicht werden kann.

Die Aufgaben der Familiengerichtshilfe können in verschiedene Kategorien aufgelistet werden:

Clearing – wäre zu Beginn des Verfahrens durchzuführen. Es dient dazu Möglichkeiten und Wege einer gütlichen Einigung auszuloten und anzubahnen, die wesentlichen Streitpunkte und Konfliktquellen zu eruieren und erforderlichenfalls eine Entscheidungsgrundlage für eine einstweilige Regelung für die Dauer des Verfahrens zu schaffen.

Spezifische Erhebungen veranlasst das Gericht zur raschen Ermittlung der Sachverhaltsgrundlagen. Mit diesem Auftrag kann das Gericht zum Ausdruck bringen welcher Erkenntnisgewinn gewünscht wird.

Fachliche Stellungnahme erteilt das Gericht wenn eine gütliche Einigung der Parteien nicht zustande kommt und dennoch eine endgültige Entscheidung in der Sache zu treffen ist. Hierdurch kann die Familiengerichtshilfe das Gericht bei der Entscheidungsfindung unterstützen.

Besuchsmittlung ; hier geht es im Verfahren vor dem Gericht um Regelungen oder zur zwangsweisen Durchsetzung des Rechts auf persönliche Kontakte der Kinder bzw. Elternteile.

Die Besuchsmittlung zur Regelung sollte in einem frühen  Verfahrensstadium beauftragt werden. Besonders effizient ist die Beiziehung der Familiengerichtshilfe zur Verhandlung und die Verkündung der Beauftragung dort, da so gleich auch die ersten Termine für die Besuchsregelungen festgelegt werden können.

Ausführliche Beschreibungen und Hinweise über die Umsetzung, Inhalte, Abläufe, Auskunftspflichten, der Kommunikation zwischen Familiengerichtshilfe und Gericht, Aufgaben der Kontaktrichter, Bearbeitung von Aufträgen, interne Standards und Abläufe bei der Familiengerichtshilfe, Vernetzung, Ausbildung/Fortbildung usw. sind in dem konsolidierenden Erlass zur Familiengerichtshilfe vom 11. Mai 2018 auffindbar. Diese umfangreiche Beschreibung hat das Bundesministerium Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz veröffentlicht. VOLKSANWALTSCHAFT ist eine unabhängige Kontrolleinrichtung. Sie überprüft auf Grundlage der Bundesverfassung die öffentliche Verwaltung. Sie besteht aus 3 Mitgliedern. Diese werden vom Nationalrat auf die Dauer von 6 Jahren gewählt. Eine einmalige Widerwahl ist möglich. Die Mitglieder der Volksanwaltschaft können nicht abgewählt, abberufen oder aus ihrem Amt enthoben werden. Die Volkanwälte werden vom Bundespräsidenten angelobt. Die Volksanwaltschaft steht allen Menschen zur Seite, die sich von einer österreichischen Behörde nicht gerecht behandelt fühlen – unabhängig vom Alter, der Nationalität oder dem Wohnsitz. Bei der Beschwerde kann es sich um eine Untätigkeit der Behörde, eine nicht dem Gesetz entsprechende Rechtsansicht oder aber um grobe Unhöflichkeiten handeln. Beschwerden gegen Gerichte sind nur möglich, wenn sie die überlange Dauer eines Verfahrens beanstanden. Die Volksanwaltschaft geht jeder Beschwerde nach und prüft, ob Missstände in der Verwaltung vorliegen. Die Volksanwaltschaft ist telefonisch, per Fax, E-Mail oder per Briefpost erreichbar. Die Unterlagen können auch persönlich abgegeben werden. Bei vorheriger Anmeldung kann die Beschwerde an einem Sprechtag direkt einem Volksanwalt vorgetragen werden. Jeder Volksanwalt hält neben Wien in anderen Bundesländern Sprechtage ab. Für eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft gibt es keine Frist. Eine Beschwerde ist immer kostenlos, die Benutzung der bundesweiten Servicenummer 0800 223 223 ist gratis. Das vertrauliche Beschwerdeverfahren beginnt mit der Einleitung eines formellen Prüfverfahrens. Anhand der vorhandenen Unterlagen verschafft sich die Volksanwaltschaft eine Übersicht, konfrontiert dann die betroffene Behörde mit der Beschwerde und fordert diese zur Stellungnahme innerhalb einer bestimmten Frist auf. Dabei kann die Volksanwaltschaft Einsicht in alle Akten nehmen. Sie muss von den Behörden bei ihrer Arbeit unterstützt werden. Im Prüfverfahren kann die Volksanwaltschaft auch Zeugen einvernehmen, Einsicht in Urkunden nehmen und Sachverständige bestellen. Ergibt das Prüfverfahren einen Missstand in der Verwaltung dann wird dieser vom Kollegium der Volksanwaltschaft ausdrücklich festgestellt. In diesem Fall wendet man sich mit einer konkreten Handlungsempfehlung an die betroffene Behörde.

Die entsprechende Behörde hat acht (8) Wochen Zeit, diese Empfehlung umzusetzen oder zu argumentieren, warum sie der Auffassung der Volksanwaltschaft nicht folgt. Wenn die Behörde nach Einschreiten der Volksanwaltschaft ihren Fehler umgehend korrigiert , wird das Prüfverfahren eingestellt.

Die Missstandsfeststellungen finden sich in Berichten an den Nationalrat, den Bundesrat und in den Berichten der Volksanwaltschaft an die jeweiligen Landtage.

Diese Berichte werden in den Medien dargestellt und öffentlich diskutiert. Über Fälle von besonderem öffentlichen Interesse berichtet das Fernsehen (ORF) regelmäßig in der Sendung „ Bürgeranwalt“.

Im Schnitt dauert es etwa 2 Monate, bis die Betroffenen informiert werden, ob in ihrem Fall ein Missstand in der Verwaltung vorliegt.

Dauert das Prüfverfahren länger, dann erfolgt eine Information über den Zwischenstand des Verfahrens.

Die Errichtung und das Wirken der Institution „Volksanwaltschaft“ ist beeindruckend. Sie wirkt unabhängig, ausgestattet mit wesentlichen Rechten für die Bürger und kann nachhaltig Entscheidungen von Behörden korrigieren, Fehlentscheidungen sichtbar machen und in Verbindung mit den Medien darstellen. Hierdurch entsteht ein Gegengewicht zur umfassend empfundenen bzw. tatsächlichen Macht der Behörden.

Es wäre eine vergleichbare Institution in der Bundesrepublik wünschenswert.

Noch ein positives Beispiel wurde uns im Justizpalast in Wien vorgestellt.

Zu dem Thema: Justizgeschichte und Rechtsstaat hat der 2017 gegründete gleichnamige Verein eine Ausstellung mit dem Titel: Demokratie – Menschenrechte – Rechtstaat gestaltet.

Diese Ausstellung wurde neben den Vereinsmitgliedern mit Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Politischen Bildung mit

Plastiken und Schautafeln gestaltet. Beim Aufbau am letzten Tag unseres Aufenthaltes konnten wir so mit Schülern, der anwesenden

Lehrerin wie dem Landesgerichtspräsidenten, der gleichfalls Präsident des Vereins und Vorsitzender (Obmann) der Fachgruppe Strafrecht in der Richtervereinigung ist, Gespräche führen.

Auf der Homepage des Vereins: www.justizgeschichte-rechtsstaat.at  kann man weitere Informationen abrufen. Sehr anschaulich sind dort die Aussagen auf den Schautafeln ebenso ein Video eingestellt.

Neuerlich an diesem Thema wird deutlich welche Auswirkungen in der Zielsetzung von Vorhaben die Vernetzung von Persönlichkeiten

entscheidend  für die Zielerreichbarkeit und die öffentliche Wahrnehmung ist. Zwei zuständige Bundesminister (Justiz; Bildung, Wissenschaft und Forschung) eröffnen diese Ausstellung die nach Wien in die Bundesländer wandert.

Nicht nur für Schüler gleichfalls für alle Bürger und Wahlberechtigte eine eindrucksvolle und gut zu begreifende Darstellung.

 

Wien-Reise 28.4. – 3.5.2019

SO 28.04.2019,16:00 im Hotel:

Begrüßung der Gruppe, Vorstellung des Programms und Einführung in die jüngere österreichische Verfassungs- und Rechtsgeschichte, sowie in die Gerichtsorganisation Hofrat Dr.Norbert GERSTBERGER, Richter des LGS Wien

MO 29.04.2019, 10:00 – 11:30, 1010 Wien Teinfaltstraße 8, Besprechungsraum E 01:

Gespräch mit der Autorin des Buches „Kulturkampf im Klassenzimmer“, Ombudsfrau für Wertefragen im Bundesministerium für Bildung

Susanne Wiesinger

13:00 Uhr, 1090 Wien, Alserbachstr.18/3.Stock:

Besuch beim Weissen Ring

Hon.Prof.Dr.Udo Jesionek, Präsident des Weissen Ringes

DI 30.04.2019, 10:00 Uhr, Bundesministerium für Justiz (Anmeldung beim Portier)

Zur Geschichte der Familiengerichtshilfe in Österreich

LstA Dr.Peter Barth

14:00 Uhr: Stadtrundfahrt „Modernes Wien“

DO 2.5.2019, 10:00 Uhr, Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft,Dampfschiffstraße 4,1030 Wien,Sitzungsraum im 8.Stock:

Einführung in die Arbeit dieser Behörde und Gedankenaustausch

OStA MMMag.Dr.Marcus Schmitt, LL.M,MBL LL.M,NN.L

FR 3.5.2019 :

10.00 Uhr Volksanwaltschaft, Singerstrasse 17  , 1010 Wien

Rezeption im Eingangsbereich

Mag.Johanna WIMBERGER, Vorstellung der Arbeit der VA und Hausführung (bis ca 12.00 Uhr).

14.00 Uhr Großer Sitzungssaal des Landesgerichts für Strafsachen Wien,

2.Stock,Präsidium

Gespräch mit Mag.Friedrich Forsthuber,Präsident des LG, über aktuelle Fragen der Geschworenengerichtsbarkeit; Hausführung.

 

Demokratie im Palast?

Keine Frage, dies erscheint ein Widerspruch. Mit demokratischen Verhaltensweisen waren die Bewohner von Palästen, überwiegend Adelige und Monarchen, nicht vertraut. Nicht so in der Hauptstadt von Österreich. In Wien verhandelt das Gericht im „Justizpalast“ und dies im wahrsten Sinne des Wortes. Ein Gebäude, dass in seiner Pracht und Ausstrahlung jeder königlichen Behausung in nichts nachsteht. Der dortige Besuch war nur ein Programmpunkt einer Studienreise der ADG in den einstigen Mittelpunkt europäischer Gesichte und Kultur. Wie immer liebevoll und interessant organisiert von Rainer Dieter Hering, der auch im Rentenalter keine Ruhe gibt, wenn es um die Sozialarbeit in der Justiz geht. Im Justizpalast empfing uns der Präsident des Landesgerichts in Wien und führte uns durch die dortige Ausstellung zum Thema demokratische Verfassung und Menschenrechte. So nebenbei gab er einer Schulklasse noch staatsbürgerlichen Unterricht und die Fachkenntnisse zum Thema Demokratie, Verfassungsrecht und der geschichtsträchtigen Historie des Gerichts sprudelten nur so aus ihm heraus.

Unsere kleine Studiengruppe aus zwei Richterrinnen, einem Rechtsanwalt, zwei Sozialarbeitern, einer Sozialpädagogien, sowie zeitweise einer Rechtspraktikantin erlebte eine wirklich abwechslungsreiche Woche in der Metropole Österreichs. Die Programmpunkte umfassten vorwiegend Fachthemen aus der Sozialarbeit und Justiz. Aber auch Themen wie Sozialpolitik und hier insbesondere das vorbildliche Konzept des Gemeindewohnungsbaus in Wien.

Wir starteten mit einem Besuch bei der Opferhilfeorganisation „Weißer Ring“, der in neuen, zentral gelegenen Räumen vielfältige Aufgaben wahrnimmt. Anders als in Deutschland ist eine Beauftragung durch die Regierung zur Durchführung bestimmter gesetzlicher Aufgaben durchaus üblich. Dann Besuch der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Ein in Wien eingebürgerter Jurist aus Deutschland gab einen Einblick in die Aufgaben und Arbeitsweisen dieser für ganz Österreich zuständigen Behörde.

Den 1. Mai als Feiertag nutzten wir zum Besuch der Maikundgebung vor dem Rathaus in Wien. Ein beeindruckende Kulisse. Das Wetter war herrlich und aus allen Bezirken in Wien marschierten die Delegationen in Begleitung unterschiedlicher Musikformationen auf den Kundgebungsplatz. Von der volkstümlichen Blaskapelle über Jazzformationen bin zu Trommelgruppen war alles dabei. Das gesamte Geschehen wurde auf eine Großleiwand hinter der Tribüne übertragen.

Alle Delegationen wurden persönlich begrüßt und ihre politische Arbeit in den Stadtbezirken von Wien dargestellt. Eine wirklich gelungene Verknüpfung einer Kundgebung mit den Lebensbedingungen der Menschen im Stadtbezirk. Dann die Ansprachen der Rednerinnen und Redner. Die gesamte Prominenz der SPÖ kam zu Wort. Vom Bürgermeister über die Parteivorsitzende, die Vorsitzende der Jugendorganisation, die Vorsitzende der Arbeiterkammer und der  Spitzenkandidat für die Europawahl. So eine Maikundgebung habe ich noch nicht erlebt. 120 000 Teilnehmer. Ein unvergessenes Erlebnis.

Es ging weiter mit einem Besuch der Familiengerichtshilfe. Eine Institution die speziell den Gerichten in Familienverfahren zuarbeitet, um die oft schwierigen Entscheidungen durch pädagogische Fachkräfte und deren Expertise abzusichern. Ebenfalls sehr interessant der Besuch bei der Volksanwaltschaft. Eine landesweite Institution, die sich der Beschwerden von Bürgern über Verwaltungsentscheidungen oder verbesserungsbedürftige Zustände im öffentlichen Raum annimmt. Der Kummerkasten der Nation, aufgewertet durch eine Fernsehsendung, die ausgewählte Fälle darstellt und die Arbeit dadurch für jeden anschaulich macht.

Und dann noch die Stadtrundfahrt in Begleitung einer Person aus dem Stadtplanungsamt, der uns die kommunale Wohnungsbaupolitik der Stadt Wien präsentierte. Wir besichtigten alte und neue Wohnquartiere. Der Gemeindewohnungsbau hat in Wien eine Tradition, die bis in die 20er Jahre des 19. Jahrhunderts zurückreicht und bis zum heutigen Tag ist es politischer Wille den Bestand an kommunalen Wohnungen zu halten und zu erweitern. Die Stadt Wien hat den großen kommunalen Wohnungsbestand in Europa. 220000 Wohnungen. Dazu kommen diverse Genossenschaften, die ebenfalls für einen regulierbaren Wohnungsmarkt in dieser Stadt sorgen. Hier sollte  manche deutsche Großstadt nachdenklich werden, angesichts der massenhaften Privatisierung von kommunalen Wohnungen in der Vergangenheit.

Zusammenfassend war diese Studienwoche eine Bereicherung auf allen Ebenen. Dank an Rainer und auch den Unterstützern vor Ort.

Willy Spettmann, Hannover

 

Lieber Herr Hering,

Frau Heinrich und ich haben uns Ihren Bericht über die Studienfahrt nach Wien ausführlich durchgelesen und finden ihn beeindruckend. Sie haben den Ablauf unserer Studienfahrt sehr ausführlich und interessant dargestellt. Ich kann an keiner Stelle ergänzen. Sie haben über alle Stationen unser Reise detailliert berichtet. Ich würde auch keine weiteren Ergänzungen vornehmen wollen. Wir können Ihnen nur noch einmal bestätigen, dass diese Studienfahrt für uns ausgesprochen interessant war. Wir haben Österreich und sein Rechtssystem viel besser kennenlernen können. Als besondere Punkte dieser interessanten Studienreise würden wir die Einführung in die Geschichte,  Politik und das Rechtssystem des Landes durch HR Dr. Gerstberger, das Gespräch mit Frau Susanne Wiesinger in der Ombudsstelle für Wertefragen und Kulturkonflikte, die Ausführungen von Dr. Peter Barth über die Familiengerichtshilfe und auch die über die Volksanwaltschaft herausheben wollen.

Wir danken Ihnen für die hervorragende Organisation dieser Studienreise. Wir haben zudem auch viel über das Land und seine Menschen erfahren und sehen Österreich und insbesondere Wien nun mit wacheren Augen.

Vielen Dank,  Ihre Petra Schuppenies und  Grit Heinrich

 

Bericht über einzelne Aspekte der Studienreise der ADG nach Wien vom 27.4. bis 4.5.2019

Einleitung
Seit nunmehr mehreren Jahrzehnten nehme ich immer wieder an Studienreisen der ADG teil. Dabei geht es jeweils um die Praxis der Strafrechtspflege in dem jeweiligen besuchten Land. Einzigartig ist dabei, dass sowohl das Teilnehmerfeld als auch die Themenauswahl interdisziplinär sind: Juristen und Sozialpädagogen.
Auch in diesem Jahr bot die Studienreise nach Wien aufschlussreiche Einblicke in diverse Aspekte der österreichischen Strafrechtspflege.

Einführung
Eines fester Programmpunkt der Studienreisen der ADG ist jeweils eine solide Einführung in die jüngere Verfassungs- und Rechtsgeschichte und die Gerichtsorganisation des Gastlandes. Bei dieser Studienreise übernahm diesen Teil der Hofrat Dr. Norbert Gerstberger. Sehr lebhaft verwob er die Geschichte mit seinen persönlichen Erlebnissen was zur Folge hatte, dass die Teilnehmer diesen mehr allgemeinen Programmpunkt lebensnah vor Augen geführt bekamen. Im weiteren Verlauf der Studienreise erwies sich das als nützlich, da die besuchten Institutionen, auch in Gesprächen der Teilnehmer untereinander, in deren Entstehungsgeschichte und Werdegang eingeordnet werden konnten.

Ombudsfrau für Wertefragen
Die Praxis der Strafrechtspflege beginnt nicht erst mit der Strafmündigkeit. Dass bereits in den Schulen differierende Werte unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen zu teils drastischen Konflikten führen können, hat die Autorin des Buches “Kulturkampf im Klassenzimmer”, Susanne Wiesinger, eindrucksvoll dargestellt. Als Lehrerin an einer Grundschule hat sie laut eigener Angabe immer öfter wahrgenommen, dass Kinder aus bestimmten gesellschaftlichen Gruppierungen, hier insbesondere strenggläubige Muslime, deren Wertvorstellungen anderen Kindern aufzuerlegen versuchen. Dabei seien Zielpersonen der Beeinflussung vor allem Kinder aus weniger strengen muslimischen Strömungen.
Frau Wiesinger kam sowohl in ihrer Tätigkeit als Lehrerin als auch später als Autorin eines Buches zu diesem Thema zu der Überzeugung, dass die Problematik von den Instanzen heruntergespielt bzw. gar nicht thematisiert wurde.
Auf die Strafrechtspflege bezogen ist eine massive Beeinflussung von Schülern durch ander Schüler durchaus fragwürdig, da es den freiheitlichen Grundrechten der österreichischen Gesellschaft entgegenläuft.
Frau Wiesinger, gab an ein aktives Gewerkschaftsmitglied gewesen zu sein. Die Thematik ihres Buches rückte sie in der öffentlichen Meinung allerdings in die Ecke rechter Parteien, dem sie entgegenzuwirken versucht.
Die mittlerweile frühere österreichische Regierung war offensichtlich der Auffassung, dass das Thema über einen bestimmten Zeitraum hin ausführlich untersucht werden und ein Bericht dazu erstellt werden sollte. Frau Wiesinger wurde auf bestimmte Zeit zur Ombudsfrau für Wertefragen im Bundesministerium für Bildung berufen.
Für die Teilnehmer der Studienreise erklärte sie eindrucksvoll wie sie sich für ihre Untersuchungen ihre Unabhängigkeit zu bewahren versucht. So habe sie die Berufung zur Ombudsfrau unter der Bedingung angenommen, dass sie in Ihre Anstellung als Lehrerin zurückkehren könne und ihr Gehalt dem bisherigen Gehalt als Lehrerin entspricht. Dies damit ein Ende ihrer Berufung keinen persönlichen finanziellen Aderlass bedeutet. Durch diese Massnahmen fühle sie sich frei das zu untersuchen und in einen abschliessenden Bericht zu schreiben was sie unabhängig von dem politisch Gewünschten feststellen würde.

Weisser Ring
Der Präsident des Weissen Ringes, Herr Hon.Prof.Dr. Udo Jesionek führte die Teilnehmer in die Aufgaben dieser Instanz ein. Dabei zeigte sich, dass er die Unterschiede zu deutschen Opferhilfeorganisationen, sowohl was die gesetzliche Grundlage als auch die Finanzierung betrifft deutlich herausstellen konnte.

Bundesministerium der Justiz – Familiengerichtshilfe
Der LStA Dr. Peter Barth, im Justizministerium zuständig für die Familiengerichtshilfe sowie eine Kollegin gaben den Teilnehmern einen lebhaften Einblick in die Entstehung der Familiengerichtshilfe. Interssant war dabei vor allem die deutlich herausgestellte Komponente, dass die Einführung ein Zusammenlauf verschiedener Faktoren in einem sehr beschränkten Zeitfenster war. Man habe sozusagen den Tag und die Gunst der Stunde genutzt.
Des weiteren wurde dargestellt wie die Familiengerichtshilfe organisiert ist sowie welche Probleme im Hinblick zur Personalbindung existieren.

Sozialer Wohnungsbau “Modernes Wien”
Anlässlich einer Stadtrundfahrt zu ausgewählten Projekten hat ein Mitarbeiter des Stadplanungsamtes ausführlich und redegewandt die Geschichte des sozialen Wohnungsbaus der Stadt Wien seit Beginn des 20. Jahrhunderts veranschaulicht. Dabei wurde auf die Ursprünge eingegangen sowie auf aktuelle Projekte.
Die Stadt Wien ist Eigentümerin von mehr als 30% der Wohnungen. Jährlich kommen in Wien 10.000 Wohnungen hinzu, von denen ca. 2.000 Eigentum der Stadt Wien sind.
Interessant ist, dass der soziale Wohnungsbau der Stadt Wien im Gegensatz zu dem in Deutschland und in den Niederlanden auch ausdrücklich die Mittelklasse als Zielgruppe hat.
Kriterien für die Vergabe von sozialem Wohnungsraum seien kurz gesagt bestimmte Einkommenskriterien sowie die österreichische Nationalität.
Wenn Mieter im Laufe der Zeit mehr verdienen ist es nicht gewünscht, dass sie wegziehen. Dies im Zusammenhang mit der gewünschten sozialen Durchmengung der Viertel.

Wirtschafts- und Korruptionsstaatsamwaltschaft
Eine Einführung in die Arbeit dieser Behörde, den Aufbau, die Zuständigkeit sowie Fallzahlen erteilte den Teilnehmern OStA MMMag.Dr. Marcus Schmitt, LL.M. MBL, LL.M.NN.L. Dieser deutschstämmige ehemalige Rechtsanwalt konnte auch durch seinen Werdegang und Berufswechsel die Tätigkeit der Behörde lebhaft darstellen.

Volksanwaltschaft
Mag. Johanna Wimberger führte die Teilnehmer in diese Institution ein. Die Volksanwaltschaft übt die Tätigkeit eines Ombudsmannes aus und besteht bereits seit geraumer Zeit in Österreich. Die Tätigkeit wird der Bevölkerung auch durch regelmässige Fernsehsendungen in welchen einzelne Fälle thematisiert werden nähergebracht. Laut ihrer Aussage hat die Fernsehsendung einen durchaus grossen Zuschaueranteil.

Demokratische Verfassung und Menschenrechte
Im Justizpalast führte der Präsident des Landesgerichts, Mag. Friedrich Forsthuber die Teilnehmer beschwingt und lebhaft durch eine neu errichtete Ausstellung welche Bürger im allgemeinen und insbesondere Schüler für den Zusammenhang der Themen Menschenrechte und Demokratisierung sensibilisieren soll.

Wieder einmal war dies eine interessante und abwechslungsreiche Studienreise die den Horizont der Teilnehmer fundiert und unterhaltsam erweitert hat. Danke.

Almen/Niederlande, den 23.7.2019
Sven Hering-de Monchy

 

 

 

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