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Göttinger Zeitung, 29.01.2002, Seite 9 „Soziale Dienste für die Justiz“

Minister Pfeiffer kündigt Reform der Bewährungshilfe an.

Hier auszugsweise Äußerungen aus dem Artikel

Der niedersächsische Justizminister sieht Verbesserungsbedarf in der Entwicklung der Bewährungshilfe. Er kündigte eine Reform für die nächste Legislaturperiode an. Eine Arbeitsgruppe solle noch in diesem Jahr beraten, ob und wie aus Bewährungshilfe und anderen Justizeinrichtungen eigenständige „Soziale Dienste“ werden.

In Niedersachsen kann er als Minister die Struktur der Justiz-Sozialarbeit selbst gestalten – und er will dies auch tun, spätestens in der nächsten Legislaturperiode.

Pfeiffers Denkanstöße, die er durch seinen Besuch am 28. Januar 2002 in Göttingen bestätigt sieht: Die Bewährungshilfe (Teil der Landgerichte) und die Gerichtshilfe (bei den Staatsanwaltschaften) sollen zusammengelegt werden. Möglicherweise kämen die Sozialarbeiter im Justizvollzug hinzu. Die Gerichtshilfe in heutiger Form nennt Pfeiffer „eine verunglückte Konstruktion“, weil Sozialarbeiter auf Bürotätigkeit reduziert werden.

Anmerkung: Prof. Pfeiffer unterstreicht mit dieser Aussage seine Unwissenheit über die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der Gerichtshilfe, die davon geprägt ist, dass sie weites gehend und regelmäßig vor Ort, dort wo die Beschuldigten / Angeklagten leben, die Betroffenen aufsuchen und sprechen.

In dem Zeitungsartikel beschreibt Prof. Pfeiffer, dass die zusammengefassten „Sozialen Dienste der Justiz“ flexibel organisiert und eigenständig werden sollen. Er halte es nicht für gut, „dass bundesweit Juristen, die von Sozialarbeit nichts verstehen, Chefs der Sozialarbeiter sind“. Der Präsident des Landgerichts Göttingen Peter Götz von Olenhusen und derzeit Chef der Bewährungshelfer warnte auch. Es könne passieren, dass die Bewährungshilfe in Rechtfertigungszwang komme. Noch stehe sie unter dem Schutz der Gerichte, die sie brauche.

Doch Pfeiffer sieht den Rechtfertigungszwang als Vorteil an: Er verlangt mehr Leistungskontrolle. Nicht alle Bewährungshilfen seien so effektiv wie die in Göttingen. Bisher hätten sie sich wissenschaftlicher Effizienzkontrolle – Pfeiffer meint durch sein früheres Kriminologisches Forschungsinstitut – entzogen.

Weitere Anregungen Pfeiffers: Mehr Spezialisierung. 

Hier auszugsweise Äußerungen aus dem Artikel

Der niedersächsische Justizminister sieht Verbesserungsbedarf in der Entwicklung der Bewährungshilfe. Er kündigte eine Reform für die nächste Legislaturperiode an. Eine Arbeitsgruppe solle noch in diesem Jahr beraten, ob und wie aus Bewährungshilfe und anderen Justizeinrichtungen eigenständige „Soziale Dienste“ werden.

In Niedersachsen kann er als Minister die Struktur der Justiz-Sozialarbeit selbst gestalten – und er will dies auch tun, spätestens in der nächsten Legislaturperiode.

Pfeiffers Denkanstöße, die er durch seinen Besuch am 28. Januar 2002 in Göttingen bestätigt sieht: Die Bewährungshilfe (Teil der Landgerichte) und die Gerichtshilfe (bei den Staatsanwaltschaften) sollen zusammengelegt werden. Möglicherweise kämen die Sozialarbeiter im Justizvollzug hinzu. Die Gerichtshilfe in heutiger Form nennt Pfeiffer „eine verunglückte Konstruktion“, weil Sozialarbeiter auf Bürotätigkeit reduziert werden.

Anmerkung: Prof. Pfeiffer unterstreicht mit dieser Aussage seine Unwissenheit über die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der Gerichtshilfe, die davon geprägt ist, dass sie weites gehend und regelmäßig vor Ort, dort wo die Beschuldigten / Angeklagten leben, die Betroffenen aufsuchen und sprechen.

In dem Zeitungsartikel beschreibt Prof. Pfeiffer, dass die zusammengefassten „Sozialen Dienste der Justiz“ flexibel organisiert und eigenständig werden sollen. Er halte es nicht für gut, „dass bundesweit Juristen, die von Sozialarbeit nichts verstehen, Chefs der Sozialarbeiter sind“. Der Präsident des Landgerichts Göttingen Peter Götz von Olenhusen und derzeit Chef der Bewährungshelfer warnte auch. Es könne passieren, dass die Bewährungshilfe in Rechtfertigungszwang komme. Noch stehe sie unter dem Schutz der Gerichte, die sie brauche.

Doch Pfeiffer sieht den Rechtfertigungszwang als Vorteil an: Er verlangt mehr Leistungskontrolle. Nicht alle Bewährungshilfen seien so effektiv wie die in Göttingen. Bisher hätten sie sich wissenschaftlicher Effizienzkontrolle – Pfeiffer meint durch sein früheres Kriminologisches Forschungsinstitut – entzogen.

Weitere Anregungen Pfeiffers: Mehr Spezialisierung.

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