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JustuS Newsletter 01/06 des Niedersächsischen Justizministeriums Hannover, 31.08.2006

Eine Reform der ambulanten sozialen Dienste der Strafrechtspflege wird nicht nur in Niedersachsen, sondern bundesweit diskutiert. Die ambulanten sozialen Dienste der Strafrechtspflege leisten einen wertvollen Dienst zur Resozialisierung und damit zugleich für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Die sozialen Dienste müssen deshalb auch in Zukunft in der Lage sein, trotz steigender Arbeitsbelastung und knapper Personalressourcen qualitativ hochwertige Arbeit zu leisten. Dies führt uns zu einer Suche nach Effizienzreserven und möglichen Synergieeffekten. Es ist mir (Dr. Jürgen Oehlerking, Staatssekretär, JM) ein besonderes Anliegen, diesen Reformprozess transparent und ergebnisoffen zu gestalten und einen niedersächsischen Weg zu finden, der den strukturellen Besonderheiten in unserem Land und den Bedürfnissen der Praxis gerecht wird.

Der Staatsekretär des Niedersächsischen Justizministeriums, Hr. Dr. Oehlerking, hat im Juli 2006 den Auftrag für das Projekt JustuS erteilt.

Im Auftrag der Kernprojektgruppe (KPG) arbeiten gleichzeitig neun Teilprojektgruppen (TPG) zu unterschiedlichen Themen wie „Leitung, Führung, Verwaltung“, „Vollzug und Straffälligenhilfe“ oder „Gerichtshilfe / Bewährungshilfe“.

Warum das Reformprojekt JustuS?

In den letzten Jahrzenten ist die Belastung der Sozialen Dienste um etwa 50% gestiegen. Vor dem Hintergrund der steigenden Fallzahlen, der Vielzahl an schwierigen Klienten und ihrer meist komplizierten Lebensbedingungen, stehen die Sozialen Dienste vor der Herausforderung, auch in Zukunft qualitativ hochwertige Sozialarbeit zu leisten.

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