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Zum erneuten Anlauf zur Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Auszug aus Soziale Sicherheit, Zeitschrift für Arbeit und Soziales 4/06

Erreicht der Bundesrat jetzt das Ende der Fachgerichtsbarkeiten?

Frau Renate Gabke ist Referatsleiterin für Sozialrecht beim DGB-Bundesvorstand und hat unter dem genannten Titel einen Artikel geschrieben, den man in der Zeitschrift Soziale Sicherheit auf den Seiten 122-124 nachlesen kann.

Hier nun Auszugsweise einige Passagen.

Renate Gabke berichtet, dass durch die Zusammenlegung von Gerichtsbarkeiten zu größeren Einheiten nach Auffassung der Länder–Justizminister Steuerungsmöglichkeiten für den Einsatz des richterlichen Personals geschaffen werden. (…)

Die Justizhaushalte seien im Vergleich zu sonstigen Bereichen der Verwaltung durch einen sehr hohen Personalkostenanteil geprägt, der 70 Prozent der Gesamtkosten der Justiz ausmache. (…)

Unter der Überschrift Spezialisierung ist erforderlich weist die Verfasserin darauf hin, dass die Kontinuität einer qualitativ hochwertigen Rechtsprechung nur durch Personalentwicklungskonzepte erhalten werden. Unter einem Richterkarussell wird aber die Qualität der Rechtsprechung leiden und dies geht vor allem auf Kosten der rechtsuchenden Bürger. Ein flexibler Einsatz widerspricht dem Grundsatz von Kontinuität und Spezialität, insbesondere unter Berücksichtigung der zahlreichen Änderungen, die stets und ständig erfolgen. (…)

Um auch zukünftig eine funktionsfähige Justiz zu erhalten, sollten ferner Maßnahmen unterstützt werden, die Prozesse beschleunigen oder vermeiden. Derartige Maßnahmen unterstützen die Gerichte und stärken die Rechte der Bürger und damit den sozialen Frieden.

Anmerkung: Schon vor einigen Jahren wurde in den Medien darüber diskutiert, ob die Eigenständigkeit der Dritten Gewalt auf dem Prüfstand stehe. Beobachter befürchten einen Trend gegen den Rechtsstaat. Diese Zweifel wurden laut, nachdem nach Nordrhein-Westfalen auch im Mecklenburg-Vorpommern ein Justizministerium wegrationalisiert werden sollte. Die Reaktion hochrangiger Richter auf die damals erfolgte Fusion der nordrhein-westfälischen Innen- und Justizministerien war so deutlich, dass auch Außenstehende erkennen konnten, es geht nicht nur um eine politische Fehlleistung sondern es geht ans Eingemachte, so der damalige Präsident des BGH, Karlmann Geiß.

Mit diesem Hinweis wollen wir den Blick darauf lenken, dass viele vorrangig organisatorisch eingeleitete Veränderungen sich nicht nur auf den Bereich der Sozialarbeit beschränken sondern sich gleichfalls mit immer neuen Anläufen auch auf die Arbeit der Staatsanwälte und Richter erstrecken.

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