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Amt für ambulante Straffälligenarbeit in Mecklenburg-Vorpommern

Mehrere Institutionen, unter anderem die DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik, berichten über die vorgesehene Bildung eines Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit (LaStar). Die Landesregierung billigte einen entsprechenden Gesetzentwurf des Justizministeriums. Nach den Worten der Justizministerin Uta-Maria Kuder erhofft man sich durch die Bildung des neuen Landesamtes weniger Rückfälle von Straftätern.

In diesem Amt sollen die Sozialen Dienste der Justiz, die Führungsaufsichtsstellen und die fornsische Ambulanz zusammengeführt werden. Das Vorhaben bekam auch Unterstützung von Experten aus anderen Bundesländern. Namendlich werden Rudolf Egg, der Direktor der Kriminologischen Zentralstelle, Wiesbaden und Brandenburgs Generalstaatsanwalt E. Rautenberg genannt.

Ausgestattet werden soll das Landesamt mit Sitz in Rostock mit mehr als einhundert Mitarbeitern. Hierin sind die bisher 80 Bewährungshelfer.

Anmerkung

Im Gegensatz zu Niedersachsen spricht man gegenwärtig weiterhin von Bewährungshelfern und nicht als Funktionsbezeichnung “Justizsozialarbeiter”. Der Begriff Gerichtshilfe und die damit verbundene Tätigkeit wird nicht erwähnt und es bleibt deshalb die Frage, welche inhaltlichen Arbeiten sollen mit dem neuen Landesamt abgedeckt und möglicherweise neu/weiter entwickelt werden. Wir haben hier ausschließlich eine Darstellung, die neuerlich als Organisationsveränderung zu benennen ist.

“Das Recht auf Irtum steht jedem zu, aber man sollte es nicht missbrauchen.”  Hans Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

Dieser Äusserung schließe ich mich ohne Abstriche an, da auch hier weiterhin eine Grundlagenarbeit vor einem Urteil durch diese organisatorische Veränderung und Zusammenfassung nicht erkennbar deutlich herausgestellt wird.

R.D. Hering

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