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Europarat Empfehlungen zu Grundsätzen der Bewährungshilfe

der EUROPARAT legte eine Empfehlung über die Grundsätze der Bewährungshilfe, angenommen am 20. Januar 2010, den Mitgliedsstaaten vor. Es soll eine größere Einheit zwischen den Mitgliedsstaaten bei Rechtsnormen zu Angelegenheiten von gemeinsamen Interesse angestrebt und erreicht werden. Die Bewährungshilfe gehört danach zu den Schlüsseleinrichtungen der Justiz und ihre Arbeit soll sich auf die Verringerung der Gefangenenzahlen auswirken. Die Empfehlung wurde allen Mitgliedsstaaten zugeleitet. In den Bundesstaaten gehen diese Unterlagen den einzelnen Bundesländern zu wenn die Umsetzung nicht von den Zentralregierungen angeordnet werden kann da die Justizministerien der Länder zuständig sind.

Eine Vorbemerkung zu dem Begriff „ Bewährungshilfe“. Die Bewährungshilfearbeit in Europa umfasst Aufgabenfelder die in Deutschland unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern innerhalb und außerhalb der Bewährungs- und Gerichtshilfe zugeordnet werden. In mehreren europäischen Staaten gibt es in den Landessprachen keinen Begriff für die ambulante Sozialarbeit der Justiz der sich sinngemäß mit dem deutschen Wort „ Bewährungshilfe“ übersetzen lässt. Im Papier wird dieses deutlich bei der Beschreibung der Aufgaben im Teil IV.

Das originale Dokument finden Sie hier als PDF:

 Europarat Empfehlung CM-Rec (2010)1

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