Anmelden
RSS Feed

Nach den Landtagswahlen, Koalitionsverträge – Auswirkungen auf die Justiz?

Veränderungen = Verbesserungen?

Die Koalitionsverträge aus Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg wurden verabschiedet. Die Regierungen haben sich Veränderungen auch in der Justiz vorgenommen. Ziele, die Durchstehvermögen benötigen und einen klaren Blick hinter die vordergründigen, zum Teil von den vorherigen Landesregierungen eingeleiteten Maßnahmen notwendig erscheinen lassen. Neue Regierungen und personelle Veränderungen in den Spitzenämtern treffen auf eingespielte Mitarbeiterstäbe in den Ministerien. Eine Ministerialbürokratie soll nunmehr Entwicklungen in Frage stellen an denen diese Mitarbeiter tatkräftig mitwirkten. Es um Mitarbeiter, welche sich der Kritik der Landesrechnungshöfe, Hinweisen von Fachleuten verschlossen haben und die Erfahrung der Praktiker nicht berücksichtigten. Es gilt sich mit den diversen Hinweisen auseinanderzusetzen.

Es werden auf die begrenzt vorhandenen Finanzmittel hingewiesen, um nicht in tiefergehende und ressourcenübergreifende Prüfungen einzusteigen. Was man vorne einsparen will zeigt später und häufig ebenso in anderen Zuständigkeitsfeldern vielfache Auswirkungen mit Folgekosten.

Es gibt hierfür Beispiele und es geht nicht nur um Peanuts. Kreativität und die Bereitschaft radikal zu denken, Erprobungen zu fördern, die theoretische Vorstellungen bestätigen können oder deren Misserfolg zu Tage bringen. Mit anderen Worten weg von der „alternativlosen“ Erprobungen, die bislang nur kosmetische Ausbesserungen zuließen, denn sie sind keine Perspektive.

Die in Hessen und Baden-Württemberg eingeleiteten teilprivatisierten Vollzugsanstalten sollten Beleg für preiswertere Gefängnisse mit geringeren Folgekosten sein. Eine Offenlegung der Gestehungs- und Betriebskosten ist in dem notwendigen Umfang nicht erfolgt.

Die Privatisierung der Bewährungs- und Gerichtshilfe sollte Millionen für die öffentliche Hand einsparen. Der Rechnungshof BW stellte dem gegenüber fest – es sind keine Einsparungen, sondern erhebliche Mehrkosten gegenüber der staatlichen Sozialarbeit in der Justiz vorhanden. Es geht hierbei um Millionen. Die Kosten und die Effizienz der Facharbeit sind auf den Prüfstand zu stellen. Dieses alles auf der Grundlage der Verträge und schriftlichen Vereinbarungen/ Zusagen.

Die beschriebenen Vorhaben der neuen Landesregierungen sind positiv zu bewerten. Es wartet eine intensive Grundlagenarbeit bevor schlüssige Anhaltspunkte oder Ergebnisse präsentiert werden können. Doch eine derartige Arbeit lohnt sich, denn es werden Erkenntnisse möglich, die sich fachlich und finanziell rechnen.

Wir und auch andere Organisationen wären zur Mitarbeit bereit.

Nichtmehr die Inhalte sind bei politischen Sachfragen ausschlaggebend, sondern die Präsentation und die Medienresonanz bestimmen darüber, ob ein Thema weiter verfolgt wird und zur politischen Entscheidung reift. Profis fassen diesen Trend zugespitzt in der These zusammen:

“Aus Emotionen werden Fakten.” (vgl. Karl-Rudolf Korte, Darstellungspolitik oder Entscheidungspolotik?, München 2000: 11ff)

Aus der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD in Sachsen-Anhalt geht für den Bereich der Justiz keine Veränderung für den ambulanten Betreuungsbereich (Bewährungshilfe und Gerichtshilfe) hervor. Es geht ausschließlich um Justizvollzugsstrukturen. Plakativ werden als Ziele des offenen Vollzug, Anstaltsbeirede, Haftvermeidung und das ehrenamtliche Engagement genannt, ohne auf diese Bereiche näher einzugehen.

 

Auszug aus dem Koalitionsvertrag, Seiten 50-51.
Der gesamte Koalitionsvertrag kann unter folgendem Link abgerufen werden:
http://www.out13.de/koalitionsvertrag_11_16.pdf

Der zwischen der CDU und der SPD geschlossene Koalitionsvertrag behandelt insbes. ab Seite 50 ff. justizpolitische Themen:

9.1. Justiz

Sachsen-Anhalt benötigt weiterhin eine starke und bedarfsgerecht ausgestattete Justiz. Dabei fließen die demografischen Entwicklungen, veränderte Arbeitsbelastungen und aufgelaufene Arbeitsrückstände bei den Gerichten in das Personalbedarfsberechnungssystem mit dem Ziel einer angemessenen Personalausstattung der Justiz ein.

Eine zentrale Aufgabe in der Rechtspolitik ist es, die Sicherheit der Bevölkerung vor Straftätern zu erhöhen. Dazu werden die Koalitionspartner die gute interministerielle Zusammenarbeit zwischen Innen- und Justizressort unter Einbeziehung der Polizeipräsidenten und Staatsanwaltschaften im Rahmen der tätigen Arbeitsgruppen fortsetzen.

Die Koalitionspartner sehen in der Fortsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendkriminalität einen Schwerpunkt zur Erhöhung der Sicherheit der Bürger. Das bereits begonnene Projekt der Einrichtung einer jugendsozialtherapeutischen Abteilung in Sachsen-Anhalt wird fortgeführt. Eine räumliche und inhaltliche Entwicklung des Projekts „Schülergremien“ wird angestrebt. Bei Vorlage eines Gesetzentwurfes des Bundes zum Jugendgerichtsgesetz zur Erhöhung der Höchststrafe von 10 auf 15 Jahre sowie die Einführung des Warnschussarrests werden wir den präventiven Nutzen dieser Maßnahmen sorgfältig prüfen.

Die Koalitionspartner kommen überein, dass die Modernisierung der Justiz ein wichtiges rechtspolitisches Ziel (zum Beispiel: Qualitätsstandards in der Justiz, Optimierung der Organisationsabläufe, Fortbildung, Personalentwicklung auch und insbesondere in Form einer Frauenförderung für Führungspositionen sowie eine flächendeckende Ausweitung der Kosten- und Leistungsrechnung) ist. Vor der Entscheidung über die Abschaffung des Dualismus in der Richtervertretung werden die Auswirkungen besonders sorgfältig geprüft.

Die Koalitionspartner fördern Projekte, welche eine verständlichere Rechts- und Verwaltungssprache zum Ziel haben, um die Justiz stark und bürgerfreundlich auszugestalten.

Die Koalitionspartner vereinbaren zur Verbesserung des Gläubigerschutzes nach Maßgabe der Zivilprozessordnung die Einrichtung eines zentralen Schuldnerregisters.

Ehrenamtliches Engagement in der Justiz erhält unsere volle Anerkennung. Wir werden sowohl die Rahmenbedingungen für die Ausübung eines Ehrenamtes im Bereich der Justiz als auch das Ehrenamt selber fortentwickeln und für eine Anerkennungskultur sorgen.“

9.2. Opferschutz

Die bereits vorhandenen Instrumente des Zeugen- und Opferschutzes sollen konsequent angewandt und weiter ausgebaut werden. Die verschiedenen Institutionen, Behörden und Träger der Opferbetreuung sollen besser vernetzt und in ihrer Tätigkeit gestärkt werden. Der Opferschutzbericht der Justiz wird als interministerieller Bericht fortgeschrieben.

Die Koalitionspartner legen besonderes Augenmerk auf die Opfer extremistischer Straftaten. Die Projektförderungen insbesondere im Bereich der Jugendanstalt Raßnitz, der Freien Straffälligenhilfe und die Fortbildungsprogramme der Justiz werden ohne Einschränkungen fortgeführt.

9.3. Strafvollzug

Die Koalitionspartner kommen überein, ein Strafvollzugsgesetz und ein Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt zu schaffen. Wirkungsvoller Resozialisierung soll dabei ein hoher Stellenwert beigemessen werden. Die Koalitionspartner bekennen sich zur Zusammenarbeit der mitteldeutschen Bundesländer im Strafvollzug.

Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das Jugendgerichtsgesetz den aktuellen Erfordernissen, etwa durch Ausweitung der sozialtherapeutischen Maßnahmen, angepasst wird.

Die Koalitionspartner vereinbaren, die Justizvollzugsstrukturen im Land Sachsen-Anhalt weiter zu optimieren und zu konzentrieren. Hierzu soll, bei Aufgabe derzeit bestehender Anstalten, ein weiterer vorhandener Standort ausgebaut werden. Zur Umsetzung wird bis zum Ende des Jahres 2011 ein entsprechendes Konzept mit dem Ziel der Weiterentwicklung der Justizvollzugsstruktur vorgelegt. Zur Sicherung dieser Justizvollzugsstruktur ist eine zukunftsfähige und bedarfsgerechte Personalausstattung unverzichtbar. Dabei soll durch eine Anpassung der Stellenobergrenzen die Beförderungsmöglichkeiten von A 7 zu A 8 verbessert werden.

Die freie Straffälligenhilfe, das Übergangsmanagement für jugendliche Straftäter, Haftvermeidung und offener Vollzug sind wichtige Elemente einer erfolgreichen Integration von Straffälligen in das gesellschaftliche Leben, wobei insbesondere das ehrenamtliche Engagement zu unterstützen ist. Die Zusammenarbeit mit den Anstaltsbeiräten soll verstärkt werden.“

Auszüge aus dem Koalitionsvertrag, Seiten 63 ff. 69 ff. und 92.
Der gesamte Koalitionsvertrag kann unter folgendem Link abgerufen werden:
http://dokumente.wscms-basis.de/Koalitionsvertrag-web.pdf

Der zwischen den GRÜNEN und der SPD geschlossene Koalitionsvertrag behandelt insbes. ab Seite 63 ff. justizpolitische Themen sowie ab Seite 69 ff. Themen des Öffentlichen Dienstes:

„Für eine effektive und zuverlässige Justiz

Der Rechtsstaat bindet alle Machtausübung an Recht und Gesetz. Diese Bindung legitimiert staatliche Stellen zur Durchsetzung der Rechtsordnung. Wir stehen für einen modernen Rechtsstaat, der seine hoheitlichen Aufgaben effektiv und zuverlässig wahrnimmt. Justiz und Rechtspflege zahlen zu den Kernaufgaben staatlicher Hoheitsausübung, die deswegen auch nicht in private Hände gegeben wer-den dürfen. Wir treten allen Bestrebungen entgegen, Aufgaben der Justiz zu privatisieren.

Eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens und des Strafvollzugs lehnen wir strikt ab.

Wir werden deshalb die Verträge zur Teilprivatisierung der Justizvollzugsanstalt Offenburg zum frühestmöglichen Zeitpunkt auflösen und diese verhängnisvolle Fehlentwicklung stoppen. Die Übertragung der Aufgaben der Gerichts- und Bewahrungshilfe auf einen freien Träger werden wir umfassend und kritisch evaluieren. Die Evaluierung umfasst die Durchleuchtung des mit der Neustart GmbH abgeschlossenen Vertrages auf Kündigung- bzw. Optimierungsmöglichkeiten. Eine eventuell ergehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Dienstausübung von Beamtinnen und Beamten bei einem beliehenen Träger werden wir berücksichtigen.

Unabhängigkeit der Justiz stärken

Wir brauchen eine starke Justiz, um Kriminalität zu bekämpfen, Bürgerrechte zu schützen und das Recht überall in der Gesellschaft durchzusetzen. Wir wollen, dass alle Bürgerinnen und Burger unabhängig vom Geldbeutel ihre Rechte in angemessener Zeit durchsetzen können. Dafür wollen wir die Justizstrukturen überprüfen und einer Qualitätskontrolle unterziehen. Ausschlaggebendes Kriterium ist hierbei stets die Qualität der Rechtsprechung. Um die Leistungsfähigkeit der Justiz zu gewährleisten, werden wir der Justiz ausreichend Personal und eine moderne Ausstattung zur Verfügung stellen. Wir streben an, bei besonderen Entwicklungen die Stellen in der Justiz entsprechend anzupassen, um überlange Verfahren zu verhindern.

Eine gerechte Besoldung ist für uns Bestandteil einer Justizpolitik, die auf die Motivation aller in der Justiz Beschäftigten setzt. Ein kooperativer Führungsstil und der konstruktive Dialog mit der Richterschaft, den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und allen Beschäftigten in der Justiz ist für uns unabdingbarer Bestandteil einer modernen Führungskultur. Als einzige der drei Staatsgewalten ist die Justiz nicht organisatorisch unabhängig. Wir werden darum die Umsetzungsmöglichkeiten bereits vorliegender Modelle einer autonomen Justiz mit allen Beteiligten prüfen. Der Ernennungs- und Beförderungspraxis der Richterinnen und Richter kommt eine besondere Bedeutung zu. Wir werden deshalb die Mitbestimmungsrechte innerhalb des derzeitigen Systems der Justiz stärken.

Die Fortbildungspflicht für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden wir gesetzlich festschreiben. Fortbildungsaktivitäten müssen bei der Leistungsbewertung für Bewerbungen um Beförderungsstellen berücksichtigt werden. Weiter werden wir endlich ein Konzept der Personalentwicklung für den Justizbereich aufstellen.

Um flexibel und schnell auf jeweilige Bedarfe der Fachgerichtsbarkeiten reagieren zu können, streben wir eine bessere Durchlässigkeit an, insbesondere bei der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit.

Notariats- und Grundbuchreform überprüfen

Im Zuge der Umsetzung der vom Landtag beschlossenen Reform des Notariats- und Grundbuchwesens werden wir kontinuierlich überprüfen, inwieweit die einzelnen Schritte verstärkt am Maßstab der Bürgernahe und Servicefreundlichkeit ausgerichtet werden können. Wir werden insbesondere darauf achten, dass die sozialen Belange der von der Reform Betroffenen angemessen berücksichtigt werden. Wir treten dafür ein, dass Rechtspfleger bei der Umsetzung der Notariatsreform nicht nur Aufgaben, sondern auch frei werdende Beförderungsstellen der Notare übernehmen können. Die vom Landtag beschlossene Konzentration der Grundbuchämter auf elf Standorte werden wir noch einmal auf den Prüfstand stellen und Fehlentwicklungen korrigieren.

Justizvollzug menschlich gestalten

Jeder und jede Strafgefangene hat das Recht auf menschenwürdige Haftbedingungen. Den Strafvollzug werden wir konsequent am Gedanken der Resozialisierung ausrichten. Der Vollzug soll den Gefangenen eine echte Chance bieten, nach der Haft ein sozial verantwortliches Leben ohne Kriminalität zu führen. Eine große Bedeutung kommt hier der professionellen, frühzeitigen und zielgerichteten Vorbereitung der Gefangenen auf die Haftentlassung zu. Auf der anderen Seite werden wir uns dafür einsetzen, dass das Instrument der Führungsaufsicht verstärkt angewandt wird, um den Schutz der Gesellschaft vor Straftaten zu verbessern. Wir setzen auf den bedarfsgerechten Ausbau von Projekten wie „Schwitzen statt Sitzen“, da sie der Haftvermeidung dienen und damit die soziale Wiedereingliederung von Straftäterinnen und Straftätern erleichtern.

Die Pilotphase für die elektronische Fußfessel werden wir mit großer Sorgfalt begleiten und auswerten. Wir stehen diesem Instrument in seiner jetzigen Form aus grundsätzlichen rechtspolitischen und auch aus pragmatischen Gründen sehr kritisch gegenüber. Insbesondere werden wir prüfen, inwieweit der Versuch zur Haftvermeidung tatsachlich beigetragen hat und die Persönlichkeitsrechte der Überwachten gewahrt wurden. Auf der Grundlage der wissenschaftlichen Begleitauswertung dieses Pilotprojektes werden wir die erforderlichen Konsequenzen ziehen.

Sicherungsverwahrung regeln

Wir müssen sowohl dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung als auch den Grundrechten und dem Resozialisierungsanspruch der Entlassenen gerecht werden. Nach dem zwar verfassungsrechtlich bedenklichen Therapieunterbringungsgesetz des Bundes ist das Land dennoch verpflichtet, eine Einrichtung für rückfallgefährdete Straftäter zur Verfügung zu stellen. Bei der Standortsuche ist uns die Akzeptanz der Bevölkerung ein zentrales Anliegen. Die Mitwirkung aller daran beteiligten Ministerien ist hierbei unerlässlich.

Mehr „Häuser des Jugendrechts“

Ausgehend von den überaus positiven Erfahrungen mit dem „Haus des Jugendrechts“ in Stuttgart-Bad Cannstatt streben wir eine Ausweitung solcher Einrichtungen auf andere geeignete Städte in Baden-Württemberg an. Wir werden zudem vorhandene Optimierungsmöglichkeiten bei der behördenübergreifenden Zusammenarbeit von Justiz, Polizei und Jugendämtern zur Bekämpfung der Jugendkriminalität ausschöpfen. Die auf der Basis der Erkenntnisse aus dem Projekt „Haus des Jugendrechts“ erlassenen Richtlinien für die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendhilfe werden wir überprüfen und anpassen. Unter dem Leitgedanken „Erziehen statt Strafen!“ werden wir das Jugendstrafvollzugsgesetz einer Reform unterziehen.

[...]

Landesstiftung Opferschutz absichern

Die Landesstiftung Opferschutz leistet einen unverzichtbaren Beitrag für Menschen, die Opfer von Straftaten geworden sind. Ihre Finanzierung durch Zuschüsse der Baden-Württemberg Stiftung lauft Ende 2013 aus. Zur dauerhaften finanziellen Absicherung wird die Finanzierung der Landesstiftung Opferschutz ab 2014 auf eine eigenständige und verlässliche Grundlage gestellt.

Verwaltungsstrukturen modernisieren

Die Verwaltung in Baden-Württemberg wurde durch das Verwaltungsreformgesetz aus dem Jahr 2005 in wesentlichen Teilen neu strukturiert. Nicht in allen Bereichen konnten bisher die damit verbundenen Erwartungen erfüllt werden. Wir werden die kritische Überprüfung der Aufgaben und der Entwicklung der Ausgaben in enger Abstimmung mit den Beschäftigten fortsetzen, notwendige Korrekturen bei den Strukturen und Zuständigkeiten vornehmen und weitere Verbesserungen erarbeiten.

Wir werden die verschiedenen Empfehlungen des Rechnungshofs für eine effizientere Verwaltung, insbesondere im Bereich der EDV, zeitnah aufgreifen. Unser Ziel ist es, die Verwaltung transparent, effektiv und bürgernah zu gestalten.

Ein starker öffentlicher Dienst

Wir wollen, dass unser Land handlungsstark und bürgerfreundlich verwaltet wird, effizient und zuverlässig. Hierzu brauchen wir einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst mit qualifizierten und motivierten Beschäftigten.

Um die besten Kopfe für unser Land zu gewinnen, soll das Dienstrecht weiterentwickelt und modernisiert werden. Wir wollen zum Beispiel eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreichen, Teilzeitoptionen auch in Führungspositionen anbieten, mehr Flexibilität gewahren und fortwährend Angebote zur Weiterbildung unterbreiten. Die Beschäftigung in sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen und die Leiharbeit im öffentlichen Dienst lehnen wir ab – zum Wohl der Beschäftigten und als Vorbild für private Arbeitgeber.

Im hoheitlichen Bereich, insbesondere in der Justiz, in der Finanzverwaltung und bei der Polizei, setzen wir auf eine beständige Beamtenschaft, die ihre hoheitlichen Aufgaben verantwortungsbewusst und verlässlich wahrnimmt. Im nichthoheitlichen Bereich streben wir in Abstimmung mit anderen Bundesländern an, die Beschäftigung im Angestelltenverhältnis auszubauen und starker als bisher Möglichkeiten der Flexibilisierung zu nutzen.

Die Besoldung wird sich auch weiterhin an den Tarifergebnissen des öffentlichen Dienstes orientieren, wobei besondere Leistungen auch durch besondere Besoldungselemente gewürdigt werden sollen. Wir werden prüfen, ob Besoldungsverschiebungen hin zur Familiengründungsphase realisier-bar sind. Wir sind uns einig darin, dass die zunehmende Differenz in der Hohe der Altersversorgung bei den Beamtinnen und Beamten in den Spitzenbesoldungsgruppen („B-Besoldung“) einerseits und bei den Angestellten andererseits ein nicht zu rechtfertigendes Gerechtigkeitsdefizit darstellt. Wir streben an, diese Diskrepanz zu verringern.

Die Dienstrechtsreform aus dem Jahr 2010 hat neben vielen positiven Fortentwicklungen einige Veränderungen bewirkt, die es zu korrigieren gilt. Die Regelung zu den Sonderaltersgrenzen bedarf einer Überprüfung und einer Neuregelung unter stärkerer Berücksichtigung der besonderen Anforderungen durch Einsatz- und Sonderbelastungen. Die Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge werden wir mit Blick auf die verlängerte Lebensarbeitszeit ausbauen und gesetzlich verankern. Beamtinnen und Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft sind in dienstrechtlichen Fragen ihren verheirateten Kolleginnen und Kollegen gleichzustellen. Im Personalvertretungsrecht werden wir die vorgenommenen Einschränkungen zurückfuhren und die Rechte der Interessenvertretungen mit Blick auf ihre verantwortungsvolle Aufgabenwahrnehmung ausbauen und starken.

Ein ganz wichtiger Schwerpunkt im öffentlichen Dienst wird die Frage der qualifizierten Aus- und Weiterbildung sein. Die Fachhochschulen für Verwaltung und Finanzen werden wir für externe Studienbewerber öffnen und die Ausbildungsziele der Führungsakademie mit dem Ziel weiterentwickeln, Transparenz, Bürgernahe und Verwaltungseffizienz zu optimieren. Künftig soll die Lehre nicht nur auf die Verwaltung in Baden-Württemberg abzielen, sondern auch den Bedarf nach Verwaltungsexperten aus anderen nationalen und internationalen Organisationen bedienen.

[…]

Die Koalitionsparteien vereinbaren folgende Struktur der Landesregierung

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt den Ministerpräsidenten und die Leitung folgender Ministerien:

  • Staatsministerium
  • Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
  • Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
  • Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
  • Ministerium für den ländlichen Raum und Verbraucherschutz
  • Staatsräten für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung
  • Staatssekretärsfunktion mit Kabinettsrang

Die SPD stellt den stellvertretende Ministerpräsidenten und die Leitung folgender Ministerien:

  • Ministerium für Finanzen und Wirtschaft
  • Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten, zugleich Bevollmächtig-ter beim
  • Bund
  • Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren
  • Innenministerium
  • Justizministerium
  • Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
  • Ministerium für Integration“


Kommentare

  • Keine Kommentarte vorhanden.
  • Trackbacks are disabled.

Hinterlasse eine Antwort

*