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Zukunftsprojekte

Die ADG befasst sich mit einer möglichen Verbesserung der sozialen Strafrechtspflege. Wir möchten neben einem JUSTZPROJEKT uns mit einem gesamtgeselschaftlichen Ansatz - Arbeitstitel GESAMTGESELSCHAFTLICHES PROJEKT – an die Öffentlichkeit wenden. Hieran können sich Interessierte beteiligen.

Das Justizprojekt bündelt die innerhalb der Justiz und für die Justiz tätigen fachlichen Ressourcen mit dem Ziel, Verbesserungen der Arbeit verschiedener Fachleute und Dienste verbindlich umzusetzen. Eine Fortentwicklung der sozialen Strafrechtspflege wird hierdurch nicht nur beschrieben, sondern verlässlich erreicht. Zu häufig ist eher ein NACHEINANDER bzw. NEBENEINANDER an Stelle eines vernetzten MITEINANDER anzutreffen.

Will man Verbesserung erreichen, so müssen alle Fachleute und nicht nur die Sozialdienste auf ein derartiges Projekt verpflichtet werden. 

GESAMTGESELSCHAFTLICHES PROJEKT

Ein derartiger Ansatz beschränkt sich nicht mit der Tätigkeit und dem Einsatz NACH strafrechtlichen Auffälligkeiten. Es berücksichtigt dass soziale Auffälligkeiten zeitlich deutlich VOR Rechtsbrüchen auftreten.

Es wäre hier kein Denkmodel, sondern eine Machbarkeitsstudie. Voraussetzung für eine Verwirklichung ist der politische Wille, keinenfalls eine erheblich Anhebung vinanzieller Mittel. Dort wo Ressourcen neu eingesetzt werden müssen, ergeben sich zu einem späteren Zeitpunkt deutliche Entlastungen und die Einlösung der Zielsetzung. Ein derartiger Arbeitsansatz verlangt die Zusammenarbeit über die verschiedenen Ministerien und den ihnen zugeschriebenen Zuständigkeiten hinaus.

Ausgangspunkt wäre auch hier die Wahrnehmung und Beschreibung der realen Lage in den unterschiedlichsten Bereichen (Bildung, Arbeitsbereiche, Integration, usw.) und die Einbindung kommunaler, staatlicher und sonstiger Träger.

Mit diesem Hinweis wollen wir nur eine erste Information herausgeben.

R.D. Hering (ADG Präsidium)

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