Anmelden
RSS Feed

Z W I S C H E N den J A H R E N
was war 2011, was kommt 2012

Im Januar 2011 beschloss das Präsidium der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Gerichtshilfe (ADG) die fachliche Arbeit neu und verändert aufzustellen. Es ist dieses das Ergebnis unserer Auswertung über die bisher geleistete und dargestellte  fachpolitische Sacharbeit, die sich mit den Themen sehen lassen kann.

Durch und mit uns kam es zur Darstellung und Einführung vom Täter-Opfer-Ausgleich, der Opferberichterstattung, der vernetzten Zusammenarbeit zwischen staatlichen und kommunalen Diensten sowie Vereinen bei der Bekämpfung der häuslichen Gewalt, um nur einige Bereiche zu nennen.

Erkennbar war aber auch die Ausrichtung auf die Justizministerien und eine zu geringe Berücksichtigung in der Zusammenarbeit mit den politischen Parteien sowie den Gremien in den Landtagen. Hier wollen wir künftig eine stärkere Präsenz anstreben, denn Vorgaben und Entscheidungen werden häufig von den Parlamenten und den Landesregierungen getroffen. Dieses geschieht auf der Grundlage von Vorarbeiten durch „Experten“ und zu einem sehr frühen Zeitpunkt ohne eine öffentliche bzw. veröffentlichte Darstellung.

Ein Ergebnis der Landtagswahlen im Jahr 2011 sind der Koalitionsverträge. In Bad-Württ. beschreibt die Koalition u.a. „Wir werden die Übertragung der Aufgaben der Gerichtshilfe und Bewährungshilfe auf einen freien Träger umfassend und kritisch evaluieren“ (bewerten, beurteilen). Die Koalitionsvereinbarung in Rheinland-Pfalz nimmt sich als Ziel die Zusammenlegung von Gerichts- und Bewährungshilfe vor. Eine andere Koalitionsvereinbarung wird in Sachsen-Anhalt mit einem Schwerpunkt auf die Vollzugssituation beschlossen. Es gibt dort keine besonderen Aussagen zum Sozialen Dienst der Justiz, obwohl ganze Teilarbeitsfelder plakativ vom Justizministerium beschrieben, aber praktisch nicht umgesetzt werden.

Die neuere Entwicklung mit der Einführung des Sozialen Dienstes der Justiz in NRW wie in NiSa zeigt nur eine klare inhaltliche Veränderung. Durch die Entfernung der Gerichtshilfe aus den Staatsanwaltschaften nehmen die Beauftragungen im Ermittlungsverfahren erkennbar deutlich bis drastisch ab. Strukturell kommt es zu einer Bündelung und gleichfalls zentraleren Personalausrichtung mit der Möglichkeit, immer dort Mitarbeiter zu konzentrieren, wo es politisch notwendig erscheint (Feuerwehreinsatz).

Heute bei der Umsetzung der gemeinnützigen Arbeit – einer deutlichen Zunahme als Aufgabe der bisherigen „Bewährungshelfer“ – ist dieses ein weiterer Schritt zur Zusammenlegung der ambulanten und stationären Sozialarbeit. Eine derartige Entwicklung wurde vor wenigen Jahren in Sachsen gestartet und konnte dort durch massive Interventionen Seitens der LG-Präsidenten in Zusammenarbeit mit den betroffenen Sozialarbeitern unterbunden werden.

Für das Tätigkeitsfeld „Gerichtshilfe“ bedeutet die Abkoppelung von den Staatsanwaltschaften und die Zusammenlegung mit der Bewährungshilfe die Aufgabe ihrer Hauptaufgabe nach § 160, Abs.3 StPO. Im Zusammenhang mit einem Entwurf von 1994 des JM Schleswig-Holstein über die Neuorganisation der Sozialen Dienste hat Herr Prof. Dr. Kerner, der langjährige DBH-Präsident, dem Justizminister geschrieben:

„Es ist nicht schlüssig vorgetragen, wieso Mängel in der Beauftragung von Gerichtshelfern durch die Verbindung der Gerichtshilfe mit der Bewährungshilfe ausgeglichen werden können sollten.“

Aus keinem Bundesland, welches die Zusammenlegung dieser unterschiedlichen Dienste betrieben hat, gab es je hierzu auch nur ein Erklärungsansatz. Funktionsträger beschließen entgegen ihrer Aussagen über einen frühen Einsatz mit Nennung der Gerichtshilfe-Aufgaben im Ermittlungsverfahren Strukturveränderungen mit einem Aufgabenschwerpunkt im Vollstreckungsverfahren. Für die Bewährungshilfe zeigt dieses keine unmittelbaren Veränderungen, da sie seit ihrer Einführung Teil des „Vollstreckungsverfahrens“ ist. Prekär wird deren Lage mit der Umbenennung, weg von der Bezeichnung “Bewährungshilfe“ hin zur Titulierung „Justizsozialarbeiter“. Dahinter steckt eine gewollte Aufgabe der Spezialisierung mit einer klaren Aufgabenabgrenzung hin zur Generalisierung. Diese Zielsetzung ist ein wesentlicher Teil der angestrebten Strukturveränderungen bei vielen „Anstellungsträgern“.

Neben einer gemeinsamen Grundausbildung gibt es in vielen Berufsfeldern, so z. B. der Mediziner und Juristen, vertiefte Fachausbildungen: Facharzt für….; Fachanwalt ….; Ri a Sozialgericht; Familienrichter usw. Durch diese Bezeichnungen unterstreicht man eine besondere Fachlichkeit und spezielle Sachkunde.

Uns wird dieses Spezialistentum verstellt, von wem und warum? Was kostet die Veränderung zum generellen Einsatz die Länderhaushalte?

Siehe Aussage des Rechnungshofs Baden-Württemberg: Bewährungs- und Gerichtshilfe privatisiert – Keine Einsparungen, dafür Mehrkosten in Millionenhöhe, Übertragung auf privaten Träger kostet 47 Millionen Euro von 2007 bis 2016 mehr, Einsparungen für übertragene Querschnittsaufgaben von 28 Millionen nicht umgesetzt. Weitere Informationen unter www.rechnungshof.baden-württemberg.de oder www.rh.bwl.de. Dort kann die gesamte Denkschrift oder der jeweilige Teil als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

Das Jahr 2011 war davon geprägt, Recherchen, Auswertungen, Berichte daraufhin zu prüfen, wer, wie und mit welchen Vorgehensweisen Strukturveränderungen in Gang gesetzt wurden. Diese Arbeit war mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Viele Einzelgespräche mit unterschiedlichen Fachleuten waren erforderlich. Es gibt nun Erkenntnisse  für eine zielorientierte und erfolgversprechende Arbeit.

Im November kam es im NiSa- Landtag zu einem ersten längeren Gespräch mit mehreren SPD-Abgeordneten. Vertreten waren Haushalts-, Sozial-, Rechtspolitische Sprecher und Abgeordnete mit einem besonderen Anliegen ( Migrationsbereich, Ausbildung. usw.). Weitere Gesprächsrunden wurden vereinbart.

Anfang Dezember gab es ein Treffen mit den Kollegen der Gerichtshilfe in Rheinland – Pfalz. Hier werden wir im Januar 2012 weitere Gespräche mit Funktionsträgern der Justiz vereinbaren und Gespräche mit Politikern in Absprache mit den Kollegen des Landes vorbereiten.

Was kommt 2012

Zeitlich zuerst  am 19. Januar die Fachtagung des Fachverbandes Bewährungshilfe Baden-Württemberg über „ Bewährungshilfe im Umbruch – Entwicklungen, Trends und Perspektiven in Deutschland – in Mannheim. Dort werden mehrere Referenten über die Situation in NRW, NiSa und neue Wege in Brandenburg: Das Resozialisierungsgesetz sprechen. Das Programm gibt Hinweise über die Schwerpunkte in den Darstellungen wenn auf die unterschiedlichen Strukturen ( NRW, weiterhin beim LG; NiSa, eine eigene Behörde beim OLG) hingewiesen wird.

Brandenburg befasst sich mit der Erarbeitung eines Resozialisierungsgesetzes. Ein erster Einblick in den Entwurf durch die eingesetzte Kommission verdeutlicht, die Handlungsschwerpunkte sind im Vollstreckungsverfahren gesetzt. Ein soziales Leben von straffällig gewordenen Menschen die dem allgemeinen Strafrecht unterliegen, da sie zum Tatzeitpunkt mindestens das 21. Lebensjahr vollendet hatten, gibt es nicht. Im Gegensatz zum JGG ist die Kenntnis von Persönlichkeit und Lebensführung vor dem Urteilsspruch, in dem es darum geht, zu welcher Strafe oder Maßnahme gegriffen wird, anscheinend nicht besonders bedeutsam. Eine Entwicklung konträr der bisherigen Aussagen der Justizministerien und Urteile des Bundesgerichtshofes in Strafsachen. Die vergleichbare Ausrichtung mit einem angestrebten eigenständigen Landesamt finden wir in Mecklenburg-Vorpommern.

In Schleswig- Holstein  finden am 6. Mai Landtagswahlen statt. Wenn nach den Wahlen eine neue Landesregierung gebildet werden sollte, wird auch dort eine strukturelle Veränderung der sozialen Dienste der Justiz über Koalitionsverträge eingeleitet werden. Im Frühjahr 2013 folgen die nächsten Landtagswahlen in Niedersachsen.

Die ADG will ihre fachlichen Vorstellungen, die bisher im Einklang mit den bundesgesetzlichen Vorgaben und den beschriebenen Aufgaben für das Tätigkeitsfeld stehen, mit Nachdruck der Politik und der Fachöffentlichkeit vorlegen. Zusammenkünfte und Veranstaltungen verschiedener gesellschaftlicher Gruppierungen sollen hierfür genutzt werden. Einer Ausgrenzung von Themen und Fachleuten sowie am Strafprozess beteiligten Personen gilt es entgegen zu treten. In diesem Sinne wollen wir die Arbeit im Jahr 2012 aufnehmen und weiter entwickeln.

Für das ADG-Präsidium
Rainer-Dieter Hering

 

 

Kommentare

  • Keine Kommentarte vorhanden.
  • Trackbacks are disabled.

Hinterlasse eine Antwort

*