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Info über die aktuellen Aktivitäten im Zusammenhang der angedachten Zusammenlegung von Bewährungs- und Gerichtshilfe

Seit der ADG-Tagesveranstaltung am 22. Juni 2012 in Mainz mit Herrn Prof. Dr. Hans-Jürgen Kerner, UNI Tübingen über das Thema GERICHTSHILFE! Welche Hilfe? Und nur für das Gericht? unter Beteiligung von Behördenleitern der Gerichte und Staatsanwaltschaften aus Rheinland-Pfalz, sowie Praktikern der Gerichts- und Bewährungshilfe aus RLP, Hessen, NiSa,NRW, Brandenburg, BW und dem Saarland haben wir weitere justizpolitische Aktivitäten eingeleitet, in fortlaufende Gespräche mündende Kontakte gesucht, die zu einem ständigen Informationsaustausch führten und fortgeführt werden.

In Zwischenschritten haben wir die Gerichtspräsidenten, die Generalstaatsanwälte, die Gerichte und Staatsanwälte über den Fortgang informiert sowie Unterlagen zugänglich gemacht und auf Tagungen hingewiesen, die sich mit dem auch in RLP propagierten „Übergangsmanagement“ befassen. Es ist dieses kein neues Thema, tangiert nicht das Arbeitsfeld der Gerichtshilfe, wird vom Justizministerium in einem Verbund mit dem Vollzug, der Bewährungshilfe und der Bildung eines Justizsozialdienstes genannt, um eine andere Zuordnung der Gerichtshilfe als die gegenwärtige zur Staatsanwaltschaft zu ermöglichen.

Nach der Mainzer ADG-Veranstaltung wurde umgehend eine Nachbetrachtung vorgenommen und den Teilnehmern, den Gerichtspräsidenten, OLG-Präsidenten, Generalstaatsanwälten und den Leitenden Oberstaatsanwälten sowie den Amtsgerichten zugeleitet.

Es kam zu Unterredungen mit den rechtspolitischen Sprechern der Landtags-fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und der SPD. In diesen Gesprächsrunden wurde von Seiten der Abgeordneten erklärt, wie wenig sie substanziell über die Sache von Seiten des Ministeriums unterrichtet wurden. Dass erst durch unsere Hinweise für sie die unterschiedlichen Beurteilungen deutlicher wurden, und erst so für sie als rechtspolitische Sprecher ihrer Fraktionen Nach- und Rückfragen möglich werden. Die Brisanz ergibt sich aus der Arbeitsweise der Fraktionen. Die Abgeordneten erhalten unterschiedliche Aufgaben in ihrer Fraktion zugeteilt, sie sind die jeweiligen Sprecher ihrer Fraktion (z.B. Finanzpolitik, Migrationsfragen, Justiz, Inneres, Kultur, usw.). Bei Abstimmungen orientieren sich die Abgeordneten ihrer Fraktion am Abstimmungsverhalten des jeweiligen Sprechers.

Nur wenn es in den Fraktionen mehrere fachkundige Abgeordnete gibt, kann sich hieraus ein umfangreicheres Bild über die jeweilige Materie ergeben. Der justizpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion hat sich jetzt, nach einer längeren Pause, gemeldet und uns angeboten, in dem Arbeitskreis Recht den Mitgliedern und eben nicht nur ihm unser Anliegen vorzutragen. Aus dem Abgeordnetenverzeichnis ist zu entnehmen, dass die CDU-Fraktion mehrere Juristen in ihren Reihen haben. Bei der Grünen-Fraktion ist lediglich die rechtspolitische Sprecherin Juristin.

Nehmen wir den Zeitraum der Koalitionsvereinbarung nach den Landtagswahlen mit der dortigen Festschreibung, die Bewährungs- und Gerichtshilfe in einem Dienst zusammen zu führen. Betrachten wir einige der damaligen Personen im JM und deren geäußerten Ansichten, schauen wir uns die nunmehr in Schlüsselpositionen angesiedelten Leute und die Anliegen an, so erklärt sich hieraus das jeweilige Handeln. Vor der letzten Landtagswahl – Alleinregierung der SPD; JM Dr.Bamberger, Staatssekretärin Beate Reich, Min Büro= Leiterin Lisa Lutzebäck. Dr. Bamberger, vormals OLG-Präsident in Koblenz fand an der Organisation und in der Struktur eines Landesamtes für ambulante Straffälligenhilfe mit einem einheitlichen Dienst nach dem Muster Mecklenburg-Vorpommern Gefallen. Auch nach den Landtagswahlen und der sich abzeichnenden Koalition mit Bündnis 90/Die Grünen kam es für den Bereich Justiz zu Festschreibungen in der Vereinbarung.

Hieran beteiligt waren der jetzige JM Jochen Hartloff, die Staatssekretärin Beate Reich (seit 18.05.2006), Frau Lt. MiRätin Lisa Lutzebäck, nunmehr Stabsstelle Reform der Sozialen Dienste im JM RLP, die rechtspolitischen Sprecher von SPD + Bündnis90/Die Grünen.

Aus den Gesprächen mit den Abgeordneten ging unmissverständlich hervor, dass sie über keinerlei konkrete Hinweise und Auftragszahlen zur Entwicklung und über den aktuellen Stand der Gerichtshilfe RLP verfügten, entsprechende Hinweise über MV, NiSa und Brandenburg (diese Länder stellten sich mit ihren Strukturen bei der Auftaktveranstaltung , Veranstalter JM RLP, dar) stehen bisher nicht zur Verfügung. Wir haben in der Zwischenzeit auf wichtige Fragestellungen hingewiesen. Hierzu gehören Jahresstatistiken über den jeweiligen Auftragsanteil des Tätigkeitsfeldes Gerichtshilfe im Ermittlungsverfahren (diese Zahlen liegen für RLP und einige andere Länder, getrennt von den GA-Zahlen vor). Durch einen derartigen Zahlenabgleich wird deutlich erkennbar, in welchen Bundesländern überhaupt die Gerichtshilfe im Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften beauftragt wird, ob die dortigen Strukturen eher eine Beauftragung ermöglichen oder gar verhindern. Offen bleibt die Qualität der GH-Arbeit, ob und wie sich eine ständige Zusammenarbeit zwischen der Ermittlungsbehörde und den Sozialdiensten gestaltet. Die von Frau Lutzebäck vom Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Rheinland-Pfalz erstellte Übersicht gibt Hinweise über die Organisationsformen und Anbindungen der Sozialdienste und Strukturen in den aufgeführten Bundesländern. Neben Hinweisen über Beauftragungszahlen, wer die Auftraggeber sind und zu welchem Zeitpunkt die Aufträge erteilt werden, gibt es keine Darstellungen über Teileinsatzfelder, die in den Bundesländern abweichend organisiert, zum Teil privaten Trägern bzw. Wohlfahrtverbänden oder Vereinen der Bewährungshilfe bzw. Straffälligenhilfe übertragen werden. Es fehlen schlichtweg die Basisinformationen, die einen Vergleich zwischen den Organisationsformen erst ermöglichen.

Wir haben den Eindruck, dass derartige offene, für den Betrachter leicht zu erfassende Fakten nicht erwünscht sind. Die angestrebten Ziele wären zusätzlich gefährdet. Schon alleine hierdurch würde deutlich werden, dass die Gerichtshilfe in RLP in der Beauftragung, der Einlösung der Zielvorgaben, den fachlichen und verlässlichen Arbeiten, vermeidbarer Verfahrensgänge, den meisten anderen Organisationsformen der Sozialdienste weit überlegen ist, gerade auch wegen ihrer Zuordnung zur Ermittlungsbehörde.

Wichtige, weitere Klärungen betreffen:

  • Gestehungs- und Unterhaltskosten für den Aufbau und Unterhalt einer neu einzurichtenden Behörde/Leitungsebene,
  • Klärung, wie verlässlich die Beiziehung der GH durch die Staatsanwaltschaften abgesichert werden kann, wenn die GH nicht Teil der Behörde bleibt,
  • Einsichtnahme, Überlassung der E-Akten, Sicherung einer zügigen Bearbeitung,
  • Teilhabe an den dienstlichen Besprechungen,
  • Die Notwendigkeit einer Untersuchung von effektiven + effizienten Arbeitsabläufen im Ermittlungsverfahren,
  • Einholung von Beurteilungen des Landesrechnungshofs.

Es gibt in mehreren Bundesländern Äußerungen zur Tätigkeit, den Einbau der Gerichtshilfe zum Ablauf des Ermittlungsverfahrens. Auch die Situation der Geschädigten/Opfer wird bei der frühestmöglichen GH-Beauftragung durch einen Opferbericht nachhaltig zur Beurteilung und Entscheidungsfindung im Ermittlungsverfahren beitragen. Durch Opferberichte versetzen wir die justiziellen Entscheidungsträger in die Lage, auch diesen Bereich genauer und aktueller zu berücksichtigen.

Nachtrag vom 26.11.2012

Am 21.11. fand ein Treffen der rechtspolitischen Sprecher von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit Vertretern des Justizministeriums RLP statt.

Die uns erreichte Meldung besagt die Gründung eines eigenständigen Landes-amtes Ambulanter Sozialdienst der Justiz und der Führungsaufsicht Rheinland-Pfalz wäre vom Tisch. Weiterhin möchte das JM die Zusammenführung von Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie der Führungsaufsicht in einer organisatorischen Einheit in Anbindung an das Ministerium unter Wahrnehmung der einheitlichen Dienst- und Fachaufsicht in der neuen Einheit des Ministeriums.

Die Auseinandersetzungen müssen weiter geführt werden. Unsere Informationen und Hinweise über die Realitäten in den Bundesländern mit vergleichbaren Strukturen und den eingetretenen Ergebnissen (theoretische Zielbeschreibung und die Einlösung) führten nunmehr zum Vorhalt bei der Bewährungshilfe gibt es landesweit Unterschiede die auf die bisherige Anbindung zu den jeweiligen Landgerichten, der dortigen Wahrnehmung und Auslegung der Dienst- und Fachaufsicht zurück zu führen sei.

Nachdem keine wesentlichen Verbesserungen durch belegbare und überprüfbare Ergebnisse aus den „Musterländern“ Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt werden (können) verlagert sich die Begründung auf eine bessere Verwaltungsstruktur/Überprüfung mit der Aussage bei einer Anbindung dieser genannten Aufgaben an das Justizministerium wird eine Verbesserung eintreten.

Auch bei dieser argumentativen Darstellung handelt es sich um Annahmen/ Behauptungen die sich nicht durch die vergleichbaren Strukturen in anderen Bundesländern abrufen lassen. Hier verlegt man sich auf das Tätigkeitsfeld Bewährungshilfe, demnächst sind wir von der Gerichthilfe dran, verweist auf die Unterschiede in den Bezirken und Dienststellen. Das Fachministerium hätte im Bereich der Staatsanwaltschaften bessere Einwirkungsmöglichkeiten, könnte Anregungen/ Wünsche/Vorgaben für Schwerpunktbildungen mit den Generalstaatsanwaltschaften abstimmen. Hat es derartige Initiativen für eine verbindliche stärkere GH-Beiziehung gegeben.

Die jeweiligen Behördenleiter der Staatsanwaltschaften haben im Zusammen-wirken mit den Mitarbeitern Fortentwicklungen betrieben. Die Ergebnisse können sich sehen lassen.

 

ADG-Präsidium November 2012

 

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