Anmelden
RSS Feed

Info über die aktuellen Aktivitäten im Zusammenhang der angedachten Zusammenlegung von Bewährungs- und Gerichtshilfe

Seit der ADG-Tagesveranstaltung am 22. Juni 2012 in Mainz mit Herrn

Prof. Dr. Hans-Jürgen Kerner, UNI Tübingen über das Thema

GERICHTSHILFE! Welche Hilfe? Und nur für das Gericht? unter Beteiligung

von Behördenleitern der Gerichte und Staatsanwaltschaften aus Rheinland-Pfalz,

sowie Praktikern der Gerichts- und Bewährungshilfe aus RLP, Hessen, NiSa,

NRW, Brandenburg, BW und dem Saarland haben wir weitere justizpolitische

Aktivitäten eingeleitet, in fortlaufende Gespräche mündende Kontakte gesucht, die zu einem ständigen Informationsaustausch führten und fortgeführt werden.

In Zwischenschritten haben wir die Gerichtspräsidenten, die Generalstaatsanwälte, die Gerichte und Staatsanwälte über den Fortgang informiert sowie Unterlagen zugänglich gemacht und auf Tagungen hingewiesen, die sich mit dem auch in RLP propagierten „Übergangsmanagement“ befassen.

Es ist dieses kein neues Thema, tangiert nicht das Arbeitsfeld der Gerichtshilfe, wird vom Justizministerium in einem Verbund mit dem Vollzug, der Bewährungshilfe und der Bildung eines Justizsozialdienstes genannt, um eine andere Zuordnung der Gerichtshilfe als die gegenwärtige zur Staatsanwaltschaft zu ermöglichen.

Nach der Mainzer ADG-Veranstaltung wurde umgehend eine Nachbetrachtung

vorgenommen und den Teilnehmern, den Gerichtspräsidenten, OLG-Präsidenten, Generalstaatsanwälten und den Leitenden Oberstaatsanwälten

sowie den Amtsgerichten zugeleitet.

Es kam zu Unterredungen mit den rechtspolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen von Bündnis90/Die Grünen und der SPD. In diesen Gesprächsrunden wurde von Seiten der Abgeordneten erklärt, wie wenig sie substanziell über die Sache von Seiten des Ministeriums unterrichtet wurden. Dass erst durch unsere Hinweise für sie die unterschiedlichen Beurteilungen deutlicher wurden, und so erst für sie als rechtspolitische Sprecher ihrer Fraktionen Nach- und Rückfragen möglich werden. Die Brisanz ergibt sich aus der Arbeitsweise der Fraktionen. Die Abgeordneten erhalten unterschiedliche Aufgaben in ihrer Fraktion zugeteilt, sie sind die jeweiligen Sprecher ihrer Fraktion (z.B. Finanzpolitik, Migrationsfragen, Justiz, Inneres, Kultur, usw.). Bei Abstimmungen orientieren sich die Abgeordneten ihrer Fraktion am Abstimmungsverhalten des jeweiligen Sprechers.

Nur wenn es in den Fraktionen mehrere fachkundige Abgeordnete gibt, kann sich hieraus ein umfangreicheres Bild über die jeweilige Materie ergeben.

Der justizpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion hat sich, nach

einer längeren Pause, gemeldet und uns angeboten, in dem Arbeitskreis Recht

den Mitgliedern und eben nicht nur ihm unser Anliegen vorzutragen. Aus dem

Abgeordnetenverzeichnis ist zu entnehmen, dass die CDU-Fraktion mehrere

Juristen in ihren Reihen hat. Bei der Grünen-Fraktion ist lediglich die

rechtspolitische Sprecherin Juristin.

Nehmen wir den Zeitraum der Koalitionsvereinbarung nach den Landtagswahlen mit der dortigen Festschreibung, die Bewährungs- und Gerichtshilfe in einem Dienst zusammen zu führen. Betrachten wir einige der damaligen Personen im JM und deren geäußerten Ansichten, schauen wir uns die nunmehr in Schlüsselpositionen angesiedelten Leute und die Anliegen an, so erklärt sich hieraus das jeweilige Handeln.

Vor der letzten Landtagswahl – Alleinregierung der SPD; JM Dr.Bamberger,

Staatssekretärin Beate Reich, Min Büro= Leiterin Lisa Lutzebäck.

Dr. Bamberger, vormals OLG-Präsident in Koblenz fand an der Organisation

und in der Struktur eines Landesamtes für ambulante Straffälligenhilfe mit einem einheitlichen Dienst nach dem Muster Mecklenburg-Vorpommern

Gefallen. Auch nach den Landtagswahlen und der sich abzeichnenden Koalition mit Bündnis 90/Die Grünen kam es für den Bereich Justiz zu Festschreibungen

in der Vereinbarung.

Hieran beteiligt waren der jetzige JM Jochen Hartloff, die Staatssekretärin Beate Reich (seit 18.05.2006), Frau Lt. MiRätin Lisa Lutzebäck, nunmehr Stabsstelle Reform der Sozialen Dienste im JM RLP, die rechtspolitischen Sprecher von

SPD + Bündnis90/Die Grünen.

Aus den Gesprächen mit den Abgeordneten ging unmissverständlich hervor, dass sie über keinerlei konkrete Hinweise und Auftragszahlen zur Entwicklung und über den aktuellen Stand der Gerichtshilfe RLP verfügten, entsprechende Hinweise über MV, NiSa und Brandenburg (diese Länder stellten sich mit ihren Strukturen bei der Auftaktveranstaltung , Veranstalter JM RLP, dar) stehen bisher nicht zur Verfügung. Wir haben in der Zwischenzeit auf wichtige Fragestellungen hingewiesen. Hierzu gehören Jahresstatistiken über den jeweiligen Auftragsanteil des Tätigkeitsfeldes Gerichtshilfe im Ermittlungsverfahren (diese Zahlen liegen für RLP und einige andere Länder, getrennt von den GA-Zahlen vor). Durch einen derartigen Zahlenabgleich wird deutlich erkennbar, in welchen Bundesländern überhaupt die Gerichtshilfe im Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften beauftragt wird, ob die dortigen Strukturen eher eine Beauftragung ermöglichen oder gar verhindern.

Offen bleibt die Qualität der GH-Arbeit, ob und wie sich eine ständige Zusammenarbeit zwischen der Ermittlungsbehörde und den Sozialdiensten gestaltet.

Die von Frau Lutzebäck vom Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

in Rheinland-Pfalz erstellte Übersicht gibt Hinweise über die Organisationsformen und Anbindungen der Sozialdienste und Strukturen in den aufgeführten Bundesländern. Dagegen gibt es keine Hinweise über Beauftragungszahlen, wer die Auftraggeber sind und zu welchem Zeitpunkt die Aufträge erteilt werden. Gleichfalls gibt es keine Darstellungen über Teileinsatzfelder, die in den Bundesländern abweichend organisiert, zum Teil privaten Trägern bzw. Wohlfahrtverbänden oder Vereinen der Bewährungshilfe bzw. Straffälligenhilfe übertragen werden. Eine Vergleichbarkeit der Gerichtshilfetätigkeiten zwischen den

Bundesländern ist auf der Basis der angewandten Statistiken nicht erreichbar.

Es fehlen schlichtweg die Basisinformationen, die einen Vergleich zwischen den Organisationsformen erst ermöglichen. Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein

zeigen die Schwerpunkte in der Gerichthilfe während aus den Statistiken von

NRW, NiSa, Sachsen-Anhalt und MV keine offenen Zuordnungen im Tätigkeitsfeld ablesbar werden.

Wir haben den Eindruck, dass derartige offene, für den Betrachter leicht zu erfassende Fakten nicht erwünscht sind. Die angestrebten Ziele wären leichter hinterfragbar und könnten die dargestellten Ziele zusätzlich gefährden. Alleine hierdurch würde deutlich werden, dass die Gerichtshilfe in RLP in der Beauftragung, der Einlösung der Zielvorgaben, den fachlichen und verlässlichen Arbeiten, vermeidbarer Verfahrensgänge, den meisten anderen Organisationsformen der einheitlichen Sozialdiensten der Justiz weit überlegen ist, gerade auch wegen ihrer Zuordnung zur Ermittlungsbehörde.

Wichtige, weitere Klärungen betreffen:

- Gestehungs- und Unterhaltskosten für den Aufbau und Unterhalt einer

neu einzurichtenden Behörde/Leitungsebene,

- Klärung, wie verlässlich die Beiziehung der GH durch die Staatsanwaltschaften abgesichert werden kann, wenn die GH nicht Teil der

Behörde bleibt,

- Einsichtnahme, Überlassung der E-Akten, Sicherung einer zügigen Bearbeitung,

- Teilhabe an den dienstlichen Besprechungen,

- Die Notwendigkeit einer Untersuchung von effektiven + effizienten

Arbeitsabläufen im Ermittlungsverfahren,

- Einholung von Beurteilungen des Landesrechnungshofs.

Es gibt in mehreren Bundesländern Äußerungen zur Tätigkeit, den Einbau der

Gerichtshilfe zum Ablauf des Ermittlungsverfahrens.

Auch die Situation der Geschädigten/Opfer wird bei der frühestmöglichen

GH-Beauftragung durch einen Opferbericht nachhaltig zur Beurteilung und

Entscheidungsfindung im Ermittlungsverfahren beitragen. Durch Opferberichte versetzen wir die justiziellen Entscheidungsträger in die Lage, auch diesen Bereich genauer und aktueller zu berücksichtigen.

Am 11.12.2012 folgte ein verabredetes Gespräch mit dem CDU-Arbeitskreis

„ Recht“ in Mainz. Von unserer Seite waren hierbei die Kollegin Ulrike Mayer, Zweibrücken, Werner Einig, Koblenz und Rainer-Dieter Hering, ADG beteiligt.

Da zuvor die Aussprache mit der LAG der Bewährungshelfer angesetzt war, die sich zeitlich ausweitete, bat uns der rechtspolitische Sprecher Dr. Axel Wilke, MdL zusätzlich in den Besprechungsraum. Durch diesen fließenden Übergang, konnten mehrere Punkte dargestellt und kommentiert werden, die für beide Tätigkeitsfelder von Bedeutung sind. So wäre möglicherweise u.a. bei der Darstellung, eine Zusammenfassung der Bewährungs- und Gerichtshilfe durch die Gleichheit der Ausbildung vorstellbar. Die Vertreterinnen der LAG Bewährungshilfe zeigten die Unterschiede der Tätigkeitsfelder auf. Sie beschrieben die Aufgaben, den Zeitpunkt der Beauftragungen, die Arbeitsweisen und die gänzlich davon abweichenden Aufgaben der Gerichtshilfe, die unterschiedlichen Auftraggeber und die Dichte der Zusammenarbeit zwischen Staatsanwälten und der „Sozialen Ermittlungshilfe“. Wir haben auf die zusätzlichen Qualifikationen bei mehreren Ausbildungen, so auch bei den Juristen hingewiesen. Erkennbar sei dieses durch zusätzliche Hinweise wie Fachanwalt für …, Auch die Zuordnung der Juristen bei den Gerichten, unterstreicht die fachliche Abgrenzung. Im Regelfall gibt es nicht Vermischungen mit unterschiedlichen, sowie fachlich abweichenden Anforderungen. Die Spezialisierungen haben sich im Zivil- , Familien-, Sozial-, Finanzgericht und weiteren Justizfeldern bewährt. Vergleichbare, unterschiedliche Zuordnungen sind bei Rechtspflegern üblich. Hier ist eine gemeinsame Ausbildung nicht der Anlass bzw. die Begründung für die Zusammenlegung dieser Berufsgruppe. Je nach Aufgabenstellung finden wir diese Fachleute bei unterschiedlichen Justizstellen. Der Arbeitsauftrag ist entscheidend für die Zuordnung und die Umsetzung der gestellten Aufgaben.

Bei der Erörterung über die Zusammenführung gemeinsam ausgebildeter Sozialarbeiter/Sozialpädagogen wurde besonders deutlich, wie unscharf und wenig differenziert unser Berufsfeld und die Fachlichkeit auch von Juristen die uns „wohlgesonnen“, zumindest nicht ablehnend gegenüber stehen, wahrgenommen wird. Während im eigenen Berufsbild fachliche Spezialisierungen natürlich und selbstverständlich Teil der Realität sind, wird dieses nur in wenigen anderen

Berufen wie z.B. den Ärzten bewusst realisiert. Dieses müssen wir bei Gesprächen und Kontakten berücksichtigen.

Der an der Unterredung beteiligte Vorsitzende des Rechtsausschusses H. Schneiders machte deutlich, dass hier in der bisherigen Wahrnehmung unserer Berufsgruppe keine differenzierte und den jeweiligen Aufgaben angemessene Betrachtung erfolgt. Die Einschätzung „ Alle machen Alles“ ,bewirkt demzufolge eine geringere Wertschätzung unserer Facharbeit.

Mit den beiden Gesprächspartnern der CDU konnte durch die Thematisierung eine Klärung erreicht werden. Bei weiteren Kontakten mit den Abgeordneten und / oder Juristen müssten wir auf eine klare Unterscheidung hinweisen. Die Benennung „ Gerichtshilfe„ muss entsprechend durch den Begriff der „sozialen Ermittlungshilfe“ ergänzt werden. So wie die LAG-Vertreterinnen der

Bewährungshilfe dieses zur erkennbaren Unterscheidung beschrieben.

In der Unterredung haben wir auf die verschiedenen durch die Gerichtshilfe entstandenen Einsatzbereiche( TOA, Opferberichterstattung, Persönlichkeitsberichte, Beiziehung in Fällen der häuslichen Gewalt) hingewiesen. Des weitern auf die erkennbaren Vorteile durch die GH-Beiziehung zu einer effektiven und effizienten Verfahrensgestaltung in der sozialen Strafrechtspflege zu gelangen Beispiele beschrieben. Unterstrichen haben wir diese Angaben durch die Entwicklung in den Beauftragungen ab 1990 bis in das laufende Jahr und die Beiziehung der Jahresstatistiken und dem stetigen Zuwachs an Beauftragungen im Vorverfahren.

Es ist u. E. gelungen, den CDU-Vertretern nicht nur unseren Standpunkt, sondern den deutlichen Vorteil unserer Vorstellungen einer spezialisierten Gerichtshilfe als integrativen Teil der Staatsanwaltschaft zu verdeutlichen. Die Gefahr herauszustellen was bei einer Aufgabe der seitherigen Anbindung für entscheidende

Verschlechterungen eintreten ( werden ). Letzteres sei an der Entwicklung in mehreren Bundesländern erkennbar.

Von der CDU wurde eine langfristige Zusammenarbeit angeboten und gewünscht. Unsere Empfehlung, umgehend und möglichst sofort, einen Ausbau der Opferberichterstattung vom Justizministerium mit klaren Zusagen zu fordern, haben die Vertreter der CDU- Landtagsfraktion zugesagt.

Die Gerichtshilfe RLP und ihre Mitarbeiter wurden nicht als „Bremser“ neuer

Strukturen und Organisationsveränderungen, sondern als innovative, zukunftsorientierte Fachleute betrachtet, die ihre Arbeitsgrundlage in der Anbindung zur Staatsanwaltschaft bewahren wollen.

Am 11.12.2012 hatten wir vor dem Termin mit der CDU, ein Gespräch mit dem Polizeipräsidenten Weber in Mainz. Dort ging es ebenso um die Gerichtshilfearbeit im Ermittlungsverfahren. Herr Weber ist auch Landesvorsitzender des „Weissen Ringes“. Dort wurden neben der Berichterstattung über Beschuldigte intensiv die Opferberichterstattung und die vernetzte Zusammenarbeit in Fällen der häuslichen Gewalt angesprochen. Es wurde angeregt hier zukünftig einen verstärkten Austausch über praktische Erfahrungen und Möglichkeiten über die bisherigen regionalen Konzepte hinaus anzustreben. Die vorgetragenen Beschreibungen, sollen als Ziel den Wert einer interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichtshilfe und Opferverbänden verdeutlichen.

Bestehende Formen der Zusammenarbeit sollen einen Anhaltspunkt für ein landesweites Netzwerk bilden.

Herr Weber möchte mit den ihm bekannten Führungskräften von Justiz und Polizei, sowie Landtagsabgeordneten in unserem Sinne und somit unterstützend tätig werden. Diese Gespräche lassen sich nach Ansicht von Herrn Weber erst in den ersten Monaten des Jahres2013 umsetzen. Als erste umgehende Maßnahme möchte er auf unsere Anregung hin, mit der Staatssekretärin des JM, Frau Reich ein Gespräch über die Bedeutung der Opferberichterstattung im Ermittlungsverfahren durch die Gerichtshilfe führen.

Dies wäre ein Beitrag der Justiz für eine opferschutzfördernde Maßnahme und es wäre wünschenswert diese deutlich auszubauen.

Einig, Mayer, Hering Januar 2013

Kommentare

  • Keine Kommentarte vorhanden.
  • Trackbacks are disabled.

Hinterlasse eine Antwort

*